Gericht stoppt willkürliche Kampfhunde-Steuer

Leipzig - Kommunen dürfen Kampfhunde-Besitzer nicht mit überteuerten Hundesteuern belasten.
Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für "normale" Hunde.
Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine "erdrosselnde Wirkung" haben. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten des Hundes übersteige.
Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaares aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für einen Rottweiler 2000 Euro pro Jahr verlangt - zu viel.
Ein "normaler" Hund kostet dagegen lediglich 75 Euro. Das wollten die Hundebesitzer nicht akzeptieren und klagten.
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