Kinderporno-Plattform im Darknet: Dieses Strafmaß erwartet den Angeklagten
Pforzheim/Karlsruhe - Im Pforzheimer Prozess gegen einen 44-Jährigen wegen Verbreitung von Kinderpornografie soll am Montag (9 Uhr) das Urteil gesprochen werden.

Die Parteien hatten sich vor Gericht bereits auf einen Strafrahmen verständigt: Demzufolge bewegt sich das zu erwartende Strafmaß zwischen vier Jahren und vier Jahren und vier Monaten.
Der Angeklagte soll im Darknet - einem geschützten und schwerer zugänglichen Bereich des Internet - eine einschlägige Plattform betrieben zu haben. Mit 32 weiteren Mitgliedern tauschte er über das konspirative Forum Bilder und Videodateien von Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen aus.
Die Vorwürfe hat der Mann eingeräumt. Der Prozess findet vor der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe statt.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa