Grausame Vorwürfe: Wurden Patienten in Psychiatrie ans Bett gefesselt?

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Dienstag in Karlsruhe mit zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten.
Ärzte hatten die Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg ans Bett fesseln lassen. Die Betroffenen sehen in der Maßnahme eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes.
Ihrer Auffassung nach brauchen solche freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).
Nach dem baden-württembergischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG BW) muss eine Fixierung von einem Arzt angeordnet werden (Paragraf 20 Absatz 3). Das Bayerische Unterbringungsgesetz (BayUnterbrG) macht dazu keine speziellen Angaben.
In der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung wird es auch um Erfahrungen in anderen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden oder der Schweiz gehen.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob es in einer psychiatrischen Einrichtung, in der die Freiheit des Patienten bereits entzogen ist, durch die Fixierung am Bett eine weitere Freiheitsentziehung geben kann.