Pfefferspray darf gegen Tiere verwendet werden

Kassel/Wiesbaden - Reizstoffsprühgeräte sind laut der Hessischen Polizei nur mit dem Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen, ältere tragen das Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA).
Der Kauf und das Tragen ist ab 14 Jahren gestattet. Pfefferspray ist in Deutschland nur erlaubt, wenn es zur Tierabwehr bestimmt und vom Hersteller ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist.
"Andere Pfeffersprays oder Reizstoffsprühgeräte ohne Prüfzeichen sind nach dem Waffengesetz verboten", sagt Matthias Mänz, Sprecher der Polizei Nordhessen.
Der Einsatz gegen Menschen sei grundsätzlich nicht erlaubt - Ausnahmen könnten Notwehr oder Nothilfe sein.
Fotos: DPA