Gericht lehnt Garantie für Erhalt des Hambacher Forsts ab
Köln – Der juristische Streit um den Hambacher Forst geht weiter. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Dienstag (09.30 Uhr) eine Klage des Umweltverbands BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Braunkohletagebaus für die Jahre 2018 bis 2020, der auch die geplanten Rodungen in dem alten Waldgebiet regelt.

Der BUND und das beklagte Land Nordrhein-Westfalen streiten darüber, ob der Wald mit seinem bedeutenden Fledermausvorkommen nach europäischem Recht geschützt werden muss und damit nicht weiter abgeholzt werden darf.
Der Umweltverband hatte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp durch das Oberverwaltungsgericht NRW erreicht. Der Energiekonzern RWE durfte bis zur Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter über die Klage gegen den Hauptbetriebsplan keine Bäume fällen, damit keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.
Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem zwei Klagen des Umweltverbands um die Enteignung einer Ackerfläche für den fortschreitenden Tagebau. Die Enteignung sei wegen der Allgemeinwohlinteressen wie Klimaschutz nicht zulässig, meint der BUND.
Update, 13.06 Uhr: Gericht schlägt Vergleich vor

Im Streit um die Zukunft des Hambacher Forsts hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vergleich vorgeschlagen. Der Energiekonzern RWE soll demnach bis Ende 2020 auf Rodungen verzichten, der Umweltschutzverband BUND dafür seine Klage zurückziehen.
Der Hambacher Forst müsse zur Ruhe kommen, mahnte der Vorsitzende Richter Holger Maurer in einer Gerichtssitzung am Dienstag.
Das gelte für alle Seiten - auch für die Umweltschützer, die in dem Wald zeitweise bis zu 80 Baumhäuser bewohnt hätten. "Was da im Wald passiert... also, wenn ich ein Tier wäre, ich weiß nicht", sagte Maurer. An RWE gewandt, meinte er: "Der Hambacher Forst ist inzwischen ein Symbol geworden."
Vermutlich sei es sowieso ganz egal, wie das Gericht urteilen würde: Der Gang durch die Instanzen werde sich danach noch so lange hinziehen, dass es sowieso zu keinerlei Rodungen bis Ende nächsten Jahres mehr kommen würde.
Update, 13.20 Uhr: RWE lehnt Vergleich ab
Der Energiekonzern RWE hat einen Vergleich abgelehnt. Deshalb werde das Verwaltungsgericht Köln jetzt in der Sache entscheiden, kündigte der Vorsitzende Richter Holger Maurer an. Das Gericht hatte unter anderem vorgeschlagen, RWE solle sich bereiterklären, bis Ende 2020 keine Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Forst auszuführen.
Da RWE bereits öffentlich zugesagt habe, bis Ende September 2020 nicht zu roden, blieben nur noch die drei Monate Oktober bis Dezember 2020, sagte Maurer.
Über die Zeit ab 2021 geht es in dem laufenden Verfahren nicht mehr. Im Gegenzug sollte der Umweltschutzverband BUND seine Klagen zurückziehen.
Update, 16.08 Uhr: Gericht weist alle drei Klagen ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt.
Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohle-Tagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Maurer am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.
Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle.
Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und einem Gericht nicht anstehe.
Das Verwaltungsgericht wies insgesamt drei Klagen des Umweltverbands BUND gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab.



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