Kranken-Zusatzversicherung: Für wen lohnen sich Policen?
Deutschland - Verbraucher, die eine Versorgung jenseits der Schulmedizin wünschen, müssen diese Leistungen selber bezahlen. Das gilt zumindest in den allermeisten Fällen, nur manchmal zahlen die gesetzlichen Kassen einen kleinen Teil dazu.
Versicherte, die sich an einen Heilpraktiker wenden wollen, können eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese beteiligt sich dann im versicherten Umfang an den entstehenden Kosten.

Viele Versicherungspolicen inkludieren neben einer Heilpraktikerbehandlung außerdem Zuschüsse für Zahnersatz und für Sehhilfen. Stiftung Warentest hat 59 Tarife unter die Lupe genommen und sie auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis überprüft.
Die erfreuliche Nachricht ist, dass über die Hälfte der getesteten Versicherungstarife gut abgeschnitten hat. Mit zu den besten Krankenzusatzversicherungen, die ein empfehlenswertes Preis-Leistungs-Verhältnis in Sachen Naturheilkunde zu bieten haben, gehören Tarife der Debeka, der Arag, der Axa und der Barmenia. Auch die R + V, die SDK und die Central haben mit ihren Leistungspaketen gut abgeschnitten.
Allerdings gilt das nicht für alle Tarife der genannten Versicherungen. Interessenten sollten sich diese im Detail ansehen und die Tarife und Leistungen aufmerksam miteinander vergleichen.
Die Plattform krankenzusatzversicherung.de unterstützt sie dabei, sich im Dschungel der Angebote zurecht zu finden, indem sie viele wichtige Informationen rund um das Thema Krankenzusatzversicherung liefert und zum Beispiel Hintergrundfragen zur Gesundheitsprüfung betrachtet und Einschätzung zur Sinnhaftigkeit verschiedener Krankenzusatzversicherungen vornimmt.
Wissenswerte Details über Krankenzusatzversicherungen werden in diesem Beitrag kompakt vorgestellt.
Krankenzusatzversicherung mit Schwerpunkt auf Heilpraktikerleistungen
Eine Krankenzusatzversicherung mit dem Baustein Heilpraktikerleistungen ist wirklich nur dann zu empfehlen, wenn Versicherte sich regelmäßig von einem Homöopathen behandeln lassen wollen oder, wenn sie die Inanspruchnahme von teuren Behandlungsverfahren beabsichtigen.
Diese Empfehlung gilt zumindest für Versicherte jenseits der 40. Bei Kindern sieht es anders aus. Ihre Beiträge liegen monatlich oft deutlich unter zehn Euro und lohnen sich bereits dann, wenn nur gelegentlich Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch genommen werden. Bei keinem Versicherer steht in den Unterlagen, dass eine vollständige Kostenübernahme gewährleistet wird. Es geht immer um teilweise Zuschüsse, dessen müssen sich Verbraucher bewusst sein.

Krankenzusatzversicherungen, die aufgrund der angebotenen Heilpraktikerleistungen abgeschlossen werden, umfassen allerdings meist auch Leistungen für Brillen, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Auslandsreisen.
Erwachsene, die regelmäßig zum Heilpraktiker gehen und außerdem die genannten Zusatzleistungen beanspruchen, treffen eine gute Wahl, wenn Sie eine solche Krankenzusatzversicherung abschließen. Fallen für die genannten Zusatzleistungen nur wenige Kosten an, ist eine Krankenzusatzversicherung mit diesen Bausteinen in der Regel zu teuer. Stattdessen sollten sich Interessierte dann einem Tarif zuwenden, der ausschließlich Naturheilkundeverfahren bezuschusst.
Praxistipp: Osteopathische Behandlungen, die nicht von Homöopathen, sondern durch niedergelassene Ärzte durchgeführt werden, werden von manchen Krankenzusatzversicherungen ebenfalls übernommen. Interessierte Verbraucher sollten den Tarif auf dieses Detail hin überprüfen.
Der Zusatzbaustein Kostenerstattung für Sehhilfen in einer Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur noch Kosten für Versicherte, wenn eine schwere Sehbehinderung vorliegt. Brillenträger und Betroffene, die im Schnitt ungefähr alle zwei Jahre eine neue Brille anschaffen, kommen bei diesen Tarifen recht gut weg. Die meisten Assekuranzen bezuschussen eine Brille mit rund 300 €.
Baustein Zahnzusatzversicherung
Um es gleich vorweg zu nehmen, in der Regel ist es preislich günstiger, eine separate Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn dieser Baustein ist relativ teuer und schlägt sich entsprechend auf die monatlichen Beiträge nieder.
Zahnzusatzversicherung lohnen sich allerdings so gut wie immer. Denn die Krankenkassen bezahlen feste Zuschüsse zu Zahnersatzleistungen, die jährlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt werden. Ein Eigenanteil bleibt also immer für den Versicherten bestehen.
Ein Implantat beispielsweise, ist ein Zahnersatz, der von der gesetzlichen Kasse gar nicht übernommen wird. Hier bleibt der Patient auf den Kosten sitzen. Dabei kommen schnell Beträge um die 2.000 € zustande. Die richtige Zahnzusatzversicherung hilft, eine Implantatversorgung zu finanzieren.
Ein Ergebnis der Untersuchungen von Stiftung Warentest der eingangs genannten 59 Tarife ist, dass aktuell quasi kein Tarif auf dem Markt ist, der zufriedenstellende Heilpraktikerleistungen und gleichzeitig zufriedenstellende Leistungen für Zahnersatz bietet. Die bessere Option ist es, einen einzelnen Heilpraktikertarif zu buchen und einen gesonderten Vertrag für die Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Familientarife bei Krankenzusatzversicherungen existieren nicht
Während gesetzliche Kassen Familientarife anbieten, ist dieses Leistungspaket bei Krankenzusatzversicherungen nicht zu haben. Jedes einzelne Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Und das hat gute Gründe, denn die Tarife richten sich unter anderem nach den persönlichen gesundheitlichen Gegebenheiten: Jemand, der eine relevante Vorerkrankung mitbringt, zahlt einen Risikozuschlag oder es werden bestimmte Leistungen ausgeschlossen.
Bei der Auswahl eines Tarifs die Wartezeiten berücksichtigen
Assekuranzen behalten sich das Recht von Wartezeiten vor. Das soll verhindern, dass ein neu Versicherter mit einer akuten Erkrankung quasi am Tag des Vertragsabschlusses sofort Leistungen beanspruchen kann. Die Mindestwartezeit beträgt drei Monate, manchmal verlängert sich diese auf sechs oder neun Monate.
Das müssen Verbraucher wissen, wenn sie sich behandeln lassen wollen. Zahnzusatzversicherungen legen regelmäßig längeren Wartezeiten fest, als andere Krankenzusatzversicherungen. Leistungen werden übrigens auch dann nicht bezahlt, wenn ein Versicherter eine Behandlung bereits begonnen hat, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde.
Nicht leichtfertig einen bestehenden Vertrag kündigen
Kunden, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, aber generell damit unzufrieden sind, können den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei den meisten Versicherungen geht das nach einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Das Versicherungsunternehmen kann einen bestehenden Vertrag in der Regel nicht auflösen und zwar unabhängig davon, wie oft ein Versicherter Leistungen von der Assekuranz beansprucht.
Allerdings sollten Versicherte die Kündigung nicht leichtfertig aussprechen und sich vorher informieren, welcher andere Anbieter gegebenenfalls für sie infrage kommt.
Wichtig zu wissen: Es steht eine neue Gesundheitsprüfung an. Je nach Krankengeschichte und persönlichem Gesundheitszustand könnte der neue Tarif teurer werden.
Es empfiehlt sich außerdem, ein Gespräch mit dem aktuellen Versicherer zu führen und nachzufragen, ob ein geändertes Schutzpaket in einem anderen Tarif möglich ist, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen, die sich generell nachteilig auf den Beitrag auswirken könnte.
Erst sorgfältig prüfen und Verträge mit maßgeschneiderten Leistungspaketen abschließen
Verbraucher sollten sich im Klaren darüber sein, welche Leistungen sie beanspruchen wollen, denn nicht genutzte, aber versicherte Leistungen sorgen dafür, dass der Beitrag die abgerufenen Versicherungserstattungen übersteigt.
In manchen Fällen ist die Versicherung von Einzelleistungen kostengünstiger und sollte in jedem Fall verglichen werden.
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