Leipzig: Gefährliche Rasierklingen unter Aufklebern?

Von Anke Brod

Leipzig - Montagabend rauschte bei Twitter und Facebook kollektives Erschrecken durch die Kommentarspalten: In und um Leipzig sollten politisch gefärbte Aufkleber mit Rasierklingen gespickt und garniert mit einer hautreizenden Substanz in der Öffentlichkeit prangen!

Diese Aufkleber sollen angeblich mit hautreizenden Mitteln und Rasierklingen präpariert worden sein. Die Polizei konnte dies bisher nicht bestätigen.
Diese Aufkleber sollen angeblich mit hautreizenden Mitteln und Rasierklingen präpariert worden sein. Die Polizei konnte dies bisher nicht bestätigen.  © privat

Facebook-Einträgen zufolge klebten sie wohl in Großschzocher, Paunsdorf, Taucha und gar in einem Restaurant im Osten der Stadt. Auf Nachfrage signalisiert die Polizeidirektion Leipzig TAG24 aktuell allerdings Entwarnung.

"Der Fall ist uns bekannt", sagte Sprecher Olaf Hoppe von der Polizei in Leipzig und erläutert: "Er wurde in den sozialen Netzwerken dem Social-Media-Team der Polizei Sachsen bekannt gemacht. Dieses hatte dazu gestern Abend die Polizeidirektion Leipzig, das Führungs-und Lagezentrum, verständigt."

Seit Dienstagmittag liegen der TAG24-Redaktion erste polizeiliche Recherchen zu dem kuriosen Fall vor. Die Pressestelle bestätigt darin zumindest die Aufregung in den sozialen Netzwerken.

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Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter hätten am Abend des 24. Februar das Social-Media-Team der Polizei Sachsen tatsächlich auf besagten Tweet hingewiesen. In ihm wurde für Leipzig, wie parallel über Facebook verbreitet, offenbar vor jenen präparierten Aufklebern mit der Aufschrift "Nazis Sex Leipzig" gewarnt.

Die Polizeidirektion Leipzig nahm sofort Prüfungen vor - Entwarnung!

"Im Ergebnis sind bis dato weder Anzeigen vor diesem Hintergrund bekannt, noch konnten Aufkleber mit einer entsprechenden Präparation gefunden werden", berichtet nun Olaf Hoppe und beruhigt: "Die Polizeireviere sowie deren Bürgerpolizisten wurden entsprechend sensibilisiert. Erst wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, ist eine strafrechtliche Aufarbeitung möglich."

Mit derzeitigem Kenntnisstand der Polizei kann der Inhalt entsprechender Meldungen in den sozialen Netzwerken also nicht bestätigt werden.

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