Mann gibt zu, Tochter von Freundin missbraucht und Kinderpornos runtergeladen zu haben

Meiningen - Im Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs werden am Dienstag ab 9 Uhr vor dem Landgericht Meiningen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.

Das Mädchen war bei der ersten Attacke gerade einmal vier Jahre alt. (Symbolbild)
Das Mädchen war bei der ersten Attacke gerade einmal vier Jahre alt. (Symbolbild)  © 123Rf/choreograph

Angeklagt ist ein 35-Jähriger aus dem Raum Meiningen, der zum Auftakt vor einer Woche die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingeräumt hatte.

Laut Anklage verging er sich von 2015 bis 2018 zwei Mal an der heute achtjährigen Tochter seiner damaligen Freundin.

Zudem wird ihm der Besitz von Kinderpornos zur Last gelegt. Unter einem Pseudonym soll er im Internet Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen und teilweise auch weitergeleitet haben.

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Dazu will das Gericht am Dienstag noch einen IT-Spezialisten als Zeugen anhören. Voraussichtlich wird an diesem zweiten Verhandlungstag auch das Urteil gesprochen.

Mann widerruft sein Geständnis

Update 11.17 Uhr: Wendung im Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Meiningen! Hier hat der Angeklagte am Dienstag sein Geständnis zum Teil widerrufen.

Mit der Rücknahme dieser Aussage muss nun wahrscheinlich das Mädchen vor Gericht gehört werden. Den Besitz von Kinderpornos bestritt der 35-Jährige nicht.

Laut Anklage hat er unter einem Pseudonym im Internet Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen und teilweise weitergeleitet.

Vor dem Landgericht in Meiningen soll das Urteil fallen.
Vor dem Landgericht in Meiningen soll das Urteil fallen.  © DPA

Angeklagter im Saal festgenommen

Update 14.39 Uhr: Da ohne ein Geständnis eine höhere Haftstrafe droht und damit Fluchtgefahr besteht, wurde der 35-Jährige noch im Gerichtssaal festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen den Angeklagten aus dem Raum Meiningen, der sich bislang auf freien Fuß befand.

Daraufhin wollte der Mann dann vom Widerruf seines Geständnisses zurücktreten. Die Richter ließen sich jedoch nicht darauf ein. Es werde ein belastbares Geständnis gebraucht, hieß es.

Titelfoto: 123Rf/choreograph

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