Bankräuber hält Gerichtsurteil mit tagelangem Monolog auf

Hamburg - Michael Jauernik (71) nutzt seinen Gerichtsprozess zur Selbstinszenierung.

Michael Jauernik redete bei vorherigen Prozesstagen vor Beginn auf die anwesenden Journalisten ein.
Michael Jauernik redete bei vorherigen Prozesstagen vor Beginn auf die anwesenden Journalisten ein.  © dpa/Daniel Bockwoldt

Der wegen versuchten Mordes angeklagte Bankräuber hat inzwischen vier Verhandlungstage für sein letztes Wort vor dem Urteil des Hamburger Landgerichts genutzt.

Dabei wies Richterin Birgit Woitas den 71-Jährigen am Dienstag darauf hin, dass er das Rederecht nicht missbrauchen dürfe.

"Es heißt nicht letzte Monologe, es heißt letztes Wort", sagte Woitas, die den Angeklagten bereits mehrfach auf Wiederholungen und ausschweifende Ausführungen hingewiesen hatte.

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Oberstaatsanwalt Lars Mahnke sprach von einer "vollständigen biografischen Selbstdarstellung".

Michael Jauernik hatte bereits an drei Verhandlungstagen sein letztes Wort in Anspruch genommen.

Woitas forderte den Angeklagten auf, bald zu einem Ende zu kommen.

25.000 Euro Beute bei drei Banküberfällen

Der Angeklagte steht mit Sonnenbrille auf der Nase und im Anzug im Gerichtssaal.
Der Angeklagte steht mit Sonnenbrille auf der Nase und im Anzug im Gerichtssaal.  © dpa/Daniel Bockwoldt

Daraufhin stellte der Jauernik einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter.

Dieser muss nun von der Großen Strafkammer geprüft werden. Der Verhandlungstag endete damit vorzeitig und soll am Freitag fortgesetzt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem bis zu seiner Verhaftung in Kiel wohnenden Deutschen schweren Raub und versuchten Mord vor.

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Ihm werden drei Banküberfälle zwischen 2011 und 2019 mit insgesamt etwa 25.000 Euro Beute zur Last gelegt.

Zudem hatte er bei einem der Überfälle einem Bankmitarbeiter in den Bauch geschossen.

Der damals 45-Jährige überlebte nur dank einer Notoperation. Jauernik hat die Taten zwar gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten.

Der Staatsanwalt hat eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.

Titelfoto: Montage: dpa/Daniel Bockwoldt

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