12 Jahre Haft für tödlichen Mietstreit gefordert

Mühlhausen - In einem Prozess um einen tödlichen Streit über Mietschulden im nordthüringischen Wolkramshausen hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und die Unterbringung des alkoholkranken Angeklagten im Maßregelvollzug gefordert.
"Der Angeklagte hat auf brutale Weise getötet und versucht, einen weiteren Menschen zu töten", sagte Staatsanwältin Susanne Wüstefeld vor dem Landgericht Mühlhausen.
Der 38-Jährige habe unter Alkoholeinfluss aus Wut, Zorn und Verärgerung seinem Vermieter zwei Mal heftig ein Messer in den Rücken gestoßen. Der 42 Jahre alte Mann starb, seine Frau erlitt schwere Verletzungen.
Eine verbale Auseinandersetzung wegen zwei unbezahlten Monatsmieten war im September 2016 eskaliert. Der Vermieter und seine Frau hatten frühmorgens gegen 4.30 Uhr an der Wohnungstür des 38-Jährigen geklingelt, die fristlose Kündigung übergeben und ihn zum sofortigen Auszug aufgefordert.
Der Vermieter soll mit einem mitgebrachten Bolzenschneider auf eine Anrichte des Mieters geschlagen haben. Er habe sich bedroht gefühlt, sei durchgedreht, erklärte der Angeklagte. Laut Staatsanwaltschaft hatte er damals 2,1 Promille Alkohol im Blut.
"Weil er nach dem Gerangel und einer ersten Schnittverletzung den flüchtenden Vermieter noch 80 Meter verfolgte, war die Notwehrsituation beendet", hieß es im Plädoyer der Staatsanwältin. Bei der Verfolgung des 42-Jährigen hatte der Mieter auch dessen Ehefrau in den Bauch gestochen und lebensgefährlich verletzt.
Mit ihrem Antrag auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt folgte die Staatsanwältin der Auffassung eines Sachverständigen, der von einer krankhaften seelischen Störung des Angeklagten mit Hang zum Alkohol sprach.
Der Prozess wird am 30. Oktober und am 6. November mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil soll am 15. oder 16. November verkündet werden.
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