
Kurios: Hund "schießt" mit Gewehr auf Herrchen
Verwaltungsgericht in München entscheidet über Jagdschein
München - Das Verwaltungsgericht München entscheidet am Dienstag in einem kuriosen Fall: Ein Jäger behauptet, sein Hund habe ihn mit einem Jagdgewehr angeschossen.

Ihm zufolge soll das Tier den Schuss gelöst haben, als sie beide im Auto waren. Der Jäger verlor nach dem Vorfall seinen Jagdschein, weil er gegen Vorschriften verstoßen haben soll.
Gegen diese Entscheidung des Landratsamtes zog der Mann vor Gericht.
Eine außergerichtliche Einigung nach einer mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen scheiterte nach Angaben eines Gerichtssprechers. Nun wird es ein schriftliches Urteil geben.
Update 13.10 Uhr Nachdem sein Hund auf ihn "geschossen" hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies mit Urteil vom Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab.
Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit in ihrem Auto transportieren.
Gegen die Entscheidung klagte der Mann - ohne Erfolg. Er kann noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen

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