Absurd! Dieser bayerische Satz löst einen Prozess aus
München - Vor dem Landgericht München I geht am Dienstag (15.00 Uhr) der Prozess um einen bayerischen Satz weiter.

Eine Münchner Plattenfirma will einem Unternehmer verbieten, "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" auf T-Shirts zu drucken.
Die Begründung: Der Satz soll aus der Feder der Kabarettistin Martina Schwarzmann stammen; mit dem Abdruck würden Urheberrechte verletzt.
Der T-Shirt-Unternehmer ist allerdings der Ansicht, es handele sich um eine jahrhundertealte, bayerische Redewendung. Das Gericht hat bereits angekündigt, voraussichtlich einen Beweisbeschluss bekannt zu geben.
Demnach gilt als wahrscheinlich, dass ein sprachwissenschaftlicher Sachverständiger, ein Experte für den bayerischen Dialekt, mit einem Gutachten beauftragt wird.
Das soll dann klären, ob der Satz wirklich alt ist - oder neu erfunden.
