Oma-Killer Marek B.: Bleibt er lebenslänglich im Knast?

Görlitz - Marek B. (35) raubte vor zwei Jahren mehrfach Seniorinnen in der Lausitz aus. Um an Bargeld zu gelangen, stahl er den Rentnerinnen die Handtaschen und verletzte die Frauen dabei. Ein Beutezug endete für Ingeburg H. (✝ 90) aus Görlitz tödlich, weshalb der 35-Jährige wegen Mordes verurteilt wurde. Dieser legte jedoch Revision gegen das Urteil ein.

Marek B. (35) wollte das Urteil wegen Mordes nicht hinnehmen und legte Revision ein.
Marek B. (35) wollte das Urteil wegen Mordes nicht hinnehmen und legte Revision ein.  © Norbert Neumann

Marek B. ging im Sommer 2018 mehrfach auf Raubzug durch die Lausitz. Der 35-Jährige klaute alten hilflosen Damen die Handtaschen, schubste sie und versprühte bei seinen Attacken auch mal Reizgas. Den Handtaschen-Raub an Ingeburg H. (✝ 90) aus Görlitz, bezahlte die Seniorin mit dem Leben (TAG24 berichtete).

Durch den Raub von Oma Ingeburgs Tasche, gelang B. an ihren Wohnungsschlüssel. Dadurch verschaffte er sich Zutritt in ihre Wohnung. Als die damals 90-Jährige den Eindringling bemerkte, klebte B. ihr Mund und Nase mit Panzertape zu und kniete sich auf ihren Brustkorb. Dabei brach der Handtaschenräuber der Seniorin 11 Rippen. Ingeburg H. erstickte schließlich.

Marek B. war der Tod seines Opfers egal. Mit der EC-Karte der Dame wollte er nach seiner Tat Geld abheben, was ihm aber nicht gelang. Dabei überführten ihn Überwachungskameras.

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Im Juli 2019 wurde Marek B. wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, sechs Fällen des Raubes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Doch der Oma-Killer wollte das Urteil nicht hinnehmen und legte Revision beim Bundesgerichtshof ein.

BGH schmettert Revision ab

Ingeburg H. (✝ 90) bezahlte den Handtaschenraub mit dem Leben.
Ingeburg H. (✝ 90) bezahlte den Handtaschenraub mit dem Leben.  © privat

Wie das Landgericht Görlitz am Dienstag mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil verworfen. Damit ist es nun endgültig rechtskräftig.

Bei der Urteilsverkündung im letzten Jahr, stellte das Landgericht Görlitz außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit bleibt B. mindestens 15 Jahre im Gefängnis.

Titelfoto: Norbert Neumann

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