Auf den Cent genau! Neben-Einkünfte aller Abgeordneten werden bekanntgegeben

Berlin - Der Bundestag will in der kommenden Woche mit der Veröffentlichung der genauen Nebeneinkünfte von Abgeordneten beginnen. Die 736 Parlamentarier müssen jetzt unter anderem auf Euro und Cent angeben, wie viel sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeit verdienen.

Abgeordnete sollten sich ausschließlich um das Wohl des Volkes kümmern und damit auch ausgelastet sein - und nicht für weitere Interessenvertretungen Einkünfte beziehen.
Abgeordnete sollten sich ausschließlich um das Wohl des Volkes kümmern und damit auch ausgelastet sein - und nicht für weitere Interessenvertretungen Einkünfte beziehen.  © Kay Nietfeld/dpa

Die Frist für diese Angaben war schon am 26. Januar abgelaufen. Die Bundestagsverwaltung will nach Angaben vom Dienstag mit den Daten erster Abgeordneter beginnen. Wann die Angaben aller Parlamentarier auf der Internetseite des Bundestags nachzulesen sein werden, sei noch nicht absehbar.

Die Verzögerung bis in den Herbst kommt laut Bundestagsverwaltung daher, dass die Bearbeitung der Angaben durch die verschärften Regeln viel umfangreicher und zeitaufwendiger ist als bisher. Außerdem fehlten zunächst die Ausführungsbestimmungen für die neuen Regeln. Und die benötigten Datenbanken mussten erst noch angepasst werden.

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinnahmen jetzt auf den Cent genau veröffentlichen und damit wesentlich präziser als früher.

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Zudem sind Nebeneinkünfte schon ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr der Bundestagspräsidentin zu melden. Davor lag die Jahresgrenze bei 10.000 Euro. Abgeordnete dürfen jetzt auch keine Geldspenden mehr annehmen und nicht gegen Bezahlung als Lobbyisten tätig werden.

Diese schärferen Transparenzregeln hatte der Bundestag im Juni vergangenen Jahres als Reaktion auf die sogenannte Maskenaffäre beschlossen und das Abgeordnetengesetz entsprechend geändert.

Weitere Offenlegungspflichten der Abgeordneten

Die neuen Offenlegungspflichten sehen auch vor, dass Abgeordnete, die Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften halten, diese ab fünf Prozent anzeigen müssen, früher waren es 25 Prozent. Sie werden ebenfalls veröffentlicht. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Im Frühjahr 2021 hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Es ging um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan.

Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa, Jens Büttner/ZB/dpa

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