Vertrag automatisch verlängert? Zwölf Fitnessstudios in Bayern abgemahnt

München - Die Verbraucherzentrale in Bayern hat zwölf Fitnessstudios abgemahnt.

Wer seinen Vertrag fürs Fitnessstudio kündigen will, muss keine automatische Verlängerung mehr hinnehmen. (Symbolbild)
Wer seinen Vertrag fürs Fitnessstudio kündigen will, muss keine automatische Verlängerung mehr hinnehmen. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Die Studios hätten ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht an eine Gesetzeslage angepasst, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit.

Seit dem 1. März gelten bei Verträgen über regelmäßige Dienstleistungen und Warenlieferungen kürzere Kündigungsfristen.

Seitdem können Verbraucher beispielsweise bei Fitnessstudios oder Telekommunikationsanbietern Verträge mit einer Frist von einem Monat auflösen.

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Verlängert sich ein Vertrag automatisch nach abgelaufener Erstlaufzeit, kann dieser ebenso mit dieser Frist gekündigt werden.

Automatische Verlängerungen um beispielsweise drei, sechs oder zwölf Monate sind nicht mehr erlaubt.

Zehn der zwölf abgemahnten Fitnessstudios gaben laut Verbraucherzentrale bereits eine Unterlassungserklärung ab und verpflichteten sich, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern. Zwei Fälle seien dagegen noch offen.

Bei Fragen und Problemen rund um Fitnessstudioverträge können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter 089/5527940.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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