Zu großer Andrang: Energiepauschale für Studenten erst nach digitalem Warten

Berlin - Studenten und Fachschüler, die am Mittwoch die neu freigeschaltete Plattform zur Beantragung der Energiepreispauschale nutzen wollten, mussten zunächst Geduld mitbringen.

Weil die Energiekosten gestiegen sind, können Studenten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. (Symbolbild)
Weil die Energiekosten gestiegen sind, können Studenten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. (Symbolbild)  © 123RF/tadzo

Wenige Stunden nach ihrem Start war die dafür eingerichtete Seite einmalzahlung200.de für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus. Nutzer landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum.

Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet.

Am Mittwochmorgen gab es offensichtlich sehr viele Zugriffe gleichzeitig. Etwa 3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten.

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Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland.

"Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen", sagte die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (54, FDP). Das Geld ist als eine Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.

Bei Test wurden bereits 3,5 Millionen Euro an 18.000 Studenten gezahlt

Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Nach Angaben des Ministeriums sind mehr als 3,5 Millionen Euro an etwa 18.000 Antragsteller ausgezahlt worden.

Anspruch haben Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland.

Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Erstmeldung von 6.10 Uhr, aktualisiert um 9.45 Uhr.

Titelfoto: 123RF/tadzo

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