Kabinett beschließt milliardenschwere Gas- und Strompreisbremsen!

Berlin - Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Wie das Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen.

Mit den Preisbremsen reagiert die Regierung auf stark gestiegene Energiepreise.
Mit den Preisbremsen reagiert die Regierung auf stark gestiegene Energiepreise.  © 123rf/filmfoto

Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.

Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern.

Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.

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Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Länder einigen sich auf Energiekosten-Härtefallhilfe im Mittelstand

Falls steigende Energiepreise die Existenz von mittelständischen Betrieben gefährden, wurde sich auf Eckpunkte für eine Härtefallregelung geeinigt.
Falls steigende Energiepreise die Existenz von mittelständischen Betrieben gefährden, wurde sich auf Eckpunkte für eine Härtefallregelung geeinigt.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Zudem haben sich die Bundesländer auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt.

Demnach sollen kleine und mittelgroße Unternehmen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden.

Der in einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder am Freitag erarbeitete Vorschlag wird nun dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vorgelegt.

Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (64, SPD) ist für den 8. Dezember geplant.

Die Hilfen seien auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen, teilte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nach der Sitzung mit.

"In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten", hieß es. Die Länder wollen Antragstellung und Abwicklung übernehmen, um kurze Wege sicherzustellen.

Ab wann die Härtefallregelung greifen soll, ist noch Gegenstand von Gesprächen

Derzeit ist Mona Neubaur (45, Grüne) Vorsitzende der Ministerkonferenz.
Derzeit ist Mona Neubaur (45, Grüne) Vorsitzende der Ministerkonferenz.  © Kay Nietfeld/dpa

Stimmt die MPK dem Konzept zu, sollen Bund und Länder Details zum Verfahren festlegen. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) ist derzeit Vorsitzende der Ministerkonferenz.

Ab wann genau die Härtefallregelung nach dem Willen der Länder greifen soll, sei noch Gegenstand der Gespräche, sagte ein Ministeriumssprecher.

"Viele energieintensive Betriebe leiden trotz Strom- und Gaspreisbremse unter existenzgefährdenden Preissteigerungen", sagte Neubaur.

Besondere Härten für Kleinbetriebe und Mittelstand wolle man daher unbürokratisch und schnell abfedern. "Mit der Härtefallregelung ergänzen wir zielgenau die Strom- und Gaspreisbremsen des Bundes, die bereits eine wichtige Hilfe für viele Unternehmen leisten, aber nicht jeden Härtefall abdecken können."

Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass betroffene Unternehmen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen können sollen. Voraussetzung hierfür sei eine Vervielfachung der Energiepreise.

Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten. Nordrhein-Westfalen kündigte an, dies unter Einbindung der Wirtschaftskammern tun zu wollen.

Die Ministerrunde der Länder sprach sich außerdem für weitere Verbesserungen für kleinere energieintensive Betriebe aus, die keine Großkundenpreise bekommen und als Hauptenergiequelle Öl oder andere Energieträger wie Holzpellets nutzen. Dies würde vor allem Bäckereien und Textilhandwerker entlasten, hieß es.

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