Innenministerin fordert praxistaugliche Regelungen bei der Vorrats-Datenspeicherung

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) fordert rechtssichere und praxistaugliche Regelungen für Ermittler zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) fordert, dass eine Vorratsdatenspeicherung besonders zur Bekämpfung von Kriminalität ermöglicht werden soll.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) fordert, dass eine Vorratsdatenspeicherung besonders zur Bekämpfung von Kriminalität ermöglicht werden soll.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

"Die Ermittlerinnen und Ermittler müssen auch auf gespeicherte IP-Adressen zugreifen können, wenn sie im Laufe eines Verfahrens nachträglich auf Hinweise stoßen", sagte die CDU-Politikerin am Freitag in Magdeburg.

"Die Möglichkeit, dann nur mit einer Momentaufnahme die vorhandenen Daten bei den Providern einzufrieren, läuft ins Leere. Denn wo keine Informationen mehr sind, können sie nicht gesichert werden."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland mit einem neuen Urteil enge Grenzen gesetzt. Die seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sei mit dem EU-Recht unvereinbar, hieß es laut Urteil.

Experte erklärt: Deshalb funktioniert Extremismus in sozialen Netzwerken
Innenpolitik Experte erklärt: Deshalb funktioniert Extremismus in sozialen Netzwerken

Ohne Anlass dürfen die Daten nicht gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich, hieß es weiter.

Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Speicherung von Daten am Dienstag stark eingeschränkt.
Der Europäische Gerichtshof hatte die Speicherung von Daten am Dienstag stark eingeschränkt.  © Julian Stratenschulte/dpa

Ermittler sollen im Bedarfsfall auf IP-Adressen zugreifen dürfen

Der Europäische Gerichtshof habe klar formuliert, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die Speicherung der IP-Adressen zulässig sei, so Zieschang. "Ebendiese IP-Adresse ist für Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet häufig die wichtigste, ja die entscheidende Spur zu den Tätern."

Die Innenministerin forderte den Bund auf, nun schnell zu reagieren. "Für den Anfang wäre ein entscheidender Schritt, dass die Bundesnetzagentur die Speicherung von IP-Adressen bei den Providern wieder ermöglicht - und zwar für mindestens zehn Wochen", sagte sie.

Die Ermittlerinnen und Ermittler müssten im Bedarfsfall darauf zugreifen können.

Titelfoto: Bildmontage: Julian Stratenschulte/dpa, Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Mehr zum Thema Innenpolitik: