Innenministerin Zieschang nach Böhmermann-Bericht: "absolutes No-Go"

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (51, CDU) hat die Nichtannahme von Strafanzeigen zu Hassbotschaften im Netz im Zusammenhang mit einem Bericht des TV-Satirikers Jan Böhmermann (41) verurteilt.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (51, CDU) kritisierte die aufgedeckten Erkenntnisse des Böhmermann-Berichts.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (51, CDU) kritisierte die aufgedeckten Erkenntnisse des Böhmermann-Berichts.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

"Das ist ein absolut inakzeptabler Vorgang, ein absolutes No-Go", sagte die CDU-Politikerin am Dienstag in Magdeburg. "Es ist Kernaufgabe jedes Polizisten und jeder Polizistin, Strafanzeigen aufzunehmen und Straftaten zu verfolgen."

Die Polizeiinspektion Magdeburg habe vollkommen zurecht bereits am 23. Mai wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ein Verfahren eingeleitet.

Wie der Satiriker Jan Böhmermann vergangene Woche im "ZDF Magazin Royale" berichtete, hatten 16 Menschen im August 2021 in Polizeidienststellen aller Bundesländer dieselben sieben Hasskommentare aus dem Internet zur Anzeige vorgelegt.

Brisantes Papier beschlossen: Spaltet die FDP jetzt die Ampel-Regierung?
Innenpolitik Brisantes Papier beschlossen: Spaltet die FDP jetzt die Ampel-Regierung?

Nach Angaben der Polizeiinspektion Magdeburg vom Samstag war "die Entgegennahme einer Strafanzeige seinerzeit unterblieben".

Gegen den Polizeibeamten des Polizeireviers Magdeburg wird intern wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt.

Aus dem Bericht von "ZDF Magazin Royale" ging hervor, dass einige Polizeirevier, darunter das Revier Magdeburg, Strafanzeigen von rechtswidrigen Inhalten nicht nachgehen wollten.
Aus dem Bericht von "ZDF Magazin Royale" ging hervor, dass einige Polizeirevier, darunter das Revier Magdeburg, Strafanzeigen von rechtswidrigen Inhalten nicht nachgehen wollten.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Ermittlungen sollen polizeiintern aufgearbeitet werden

Jan Böhmermann (41) hatte vergangene Woche im "ZDF Magazin Royale" ein bundesweites Experiment gemacht, das die Polizei auf den Plan rief.
Jan Böhmermann (41) hatte vergangene Woche im "ZDF Magazin Royale" ein bundesweites Experiment gemacht, das die Polizei auf den Plan rief.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Bei Offizialdelikten wie auch dem Zeigen verfassungswidriger Zeichen reiche die reine Kenntnisnahme um verpflichtet zu sein, Ermittlungen aufzunehmen, so Zieschang. "Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei in diesen Fällen ermittelt."

Es habe aber nicht nur die mündliche Anzeige gegeben, sondern es sei wie in allen anderen Bundesländern auch eine schriftliche Anzeige zu denselben sieben Fällen von Hasskriminalität erstattet worden, sagte Zieschang. Diese Anzeige sei im Polizeirevier Jerichower Land eingegangen.

"Und natürlich wurde diese Anzeige dort bearbeitet. Und es wurden auch Ermittlungen aufgenommen", sagte die Innenministerin. Auch der Staatsanwaltschaft seien die Ergebnisse vorgelegt worden.

Neue Fragen im Einbürgerungstest: Könntest Du sie beantworten?
Innenpolitik Neue Fragen im Einbürgerungstest: Könntest Du sie beantworten?

"Die Staatsanwaltschaft Stendal hat dann im Januar dieses Jahres die Ermittlungen zu allen sieben Sachverhalten eingestellt." Es soll nun polizeiintern aufgearbeitet werden, wie die Ermittlungen aussahen.

Titelfoto: Bildmontage: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa, Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa , Rolf Vennenbernd/dpa

Mehr zum Thema Innenpolitik: