Frisst die Inflation unsere Betriebsrenten? Experten sorgen sich

Köln - Experten fürchten angesichts der stark gestiegenen Inflation um künftige Betriebsrenten.

Die steigenden Preise könnten den Wert von Betriebsrenten mindern.
Die steigenden Preise könnten den Wert von Betriebsrenten mindern.  © Marijan Murat/dpa

Der überwiegende Teil der laufenden Betriebsrenten sei zwar gegen Inflation geschützt, teilte das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) am Mittwoch mit.

Für erworbene Anwartschaften auf eine Betriebsrente gebe es diesen Schutz aber häufig nicht.

"Die Generationengerechtigkeit gerät dadurch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmend unter die Räder", warnte Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts.

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Zudem bestehe die Gefahr, dass gerade junge Menschen auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten in Zeiten hoher Strom- und Gaspreise bei der Entgeltumwandlung den Rotstift ansetzten.

Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge.

Betriebsrente inflationsgeschützt?

Im Alter könnten die Betriebsrenten dünn ausfallen. (Symbolbild)
Im Alter könnten die Betriebsrenten dünn ausfallen. (Symbolbild)  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Dem Institut zufolge ist der Großteil der laufenden Betriebsrenten inflationsgeschützt, weil sie zum Beispiel an den Verbraucherpreisindex angepasst werden.

Einen vergleichbaren Schutz für Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gebe es jedoch nicht. "In den meisten Fällen führt die Inflation für Anwärterinnen und Anwärter zu einer Entwertung ihrer erdienten Ansprüche", sagte Lucius.

Das Institut plädiert für die Möglichkeit, laufende Betriebsrenten nur noch bis zu einem gewissen Betrag an den Verbraucherpreisindex anzupassen und die Anpassung der darüber hinausgehenden Rententeile deutlich zu reduzieren.

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Im Gegenzug müssten sich die Arbeitgeber verpflichten, die dadurch eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge für die jüngere Generation einzusetzen.

Die Verteilung der eingesparten Mittel könnte durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag erfolgen.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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