Weihnachtsgeld? NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit klarer Forderung

Düsseldorf - NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hat sich für mehr Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgesprochen.

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hebt die Hand. Der CDU-Politiker spricht sich für mehr Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus.
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hebt die Hand. Der CDU-Politiker spricht sich für mehr Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus.  © David Young/dpa

"Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen", sagte Laumann am Sonntag laut einer Mitteilung des Ministeriums.

Die meisten Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stünden nicht in Gesetzbüchern, sondern seien in der sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe ausgehandelt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

"Es muss in der Öffentlichkeit wieder klar sein, dass kollektive Verhandlungen auf der Ebene der Tarifvertragsparteien einfach zur DNA unserer Sozialen Marktwirtschaft gehören."

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Es sei nicht in Ordnung, wenn Unternehmen meinten, sie bräuchten das alles nicht mehr.

Anlass war eine am Sonntag veröffentlichte Auswertung des Ministeriums zum Weihnachtsgeld.

Demnach bekommen Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag in vielen Fällen Weihnachtsgeld. In tariflosen Betrieben sei die Zahlung von Weihnachtsgeld dagegen oft freiwillig, könne widerrufen werden oder entfallen.

Tarif-Bindung in der Mehrheit

"Das Beispiel Weihnachtsgeld verdeutlicht wieder einmal, dass Tarifbindung gerade in Zeiten des Fachkräftemangels im Werben um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende ein ganz wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist", sagte Laumann.

Laut Ministerium haben die Tarifvertragsparteien in NRW in über 80 Branchen ein Weihnachtsgeld oder eine Jahressonderzahlung (13. Gehalt) vereinbart.

Die Leistung werde überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Höhe der Leistung sei je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich geregelt. Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gebe es im Fleischerhandwerk, im Konditorenhandwerk und im Erwerbsgartenbau.

Der Auswertung zufolge arbeiteten derzeit rund 57 Prozent der Beschäftigten für tarifgebundene Unternehmen. Deren Zahl sinke jedoch. 2018 habe der Wert noch bei 60 Prozent gelegen.

Titelfoto: David Young/dpa

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