Kauf und Besitz von Cannabis bald straffrei? Das sind die Bedingungen

Berlin - Die Vorbereitungen für die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland werden konkreter.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) arbeitet bereits ein Eckpunktepapier für die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis aus.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) arbeitet bereits ein Eckpunktepapier für die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis aus.  © Kay Nietfeld/dpa

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums berichtete, könnten Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren künftig grundsätzlich straffrei sein.

Im Blick stehen demnach auch besondere Vorgaben für junge Leute und ein generelles Werbeverbot. Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Anfrage am Mittwoch nicht und verwies auf noch laufende Abstimmungen in der Bundesregierung.

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen. Zur Vorbereitung umfangreicher Regelungen dafür waren mehrere Expertenanhörungen organisiert worden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) hatte zum Herbst ein Eckpunktepapier und für Ende des Jahres einen Gesetzentwurf angekündigt, sodass man mit dem Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr durchstarten könne.

Ein Sprecher Lauterbachs sagte in Berlin, die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt arbeiteten zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. "Ein abgestimmtes Eckpunktepapier liegt noch nicht vor."

Reihe von Bedingungen für die Freigabe

Abgegeben werden solle das Cannabis in Deutschland ausschließlich an Erwachsene.
Abgegeben werden solle das Cannabis in Deutschland ausschließlich an Erwachsene.  © Fabian Sommer/dpa

Nach dem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen die Eckpunkte des Gesundheitsministeriums auch vor, den Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen zu erlauben. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen dürfen.

Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften an Menschen von 18 bis 21 Jahre nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden.

Grundsätzlich könnte Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahre mit Cannabis erwischt, solle Straffreiheit gelten. Allerdings sollten Jugendämter sie dann zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem solle das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden.

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Für Standorte von Cannabis-Geschäften stünden Vorgaben wie Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen im Blick. Trotz einer Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabis-Produkte zu werben.

Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass bei der geplanten Freigabe der Schutz vor Gesundheitsschäden eine zentrale Rolle spielen soll. Vorgegangen werde nach dem Prinzip "Safety first" (Sicherheit zuerst), sagte er Ende Juni. Es sei nicht gewollt, Cannabis zu verharmlosen. Die Risiken der derzeitigen Praxis seien aber größer als das, was mit einer legalisierten Abgabe zu erreichen sei.

Lauterbachs Angaben zufolge nutzten etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis. Es gebe einen großen Schwarzmarkt, organisierte Kriminalität und Verunreinigungen. "Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört", hatte der Minister betont.

Titelfoto: Montage: Kay Nietfeld/dpa, Oliver Berg/dpa

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