AfD-Politiker Jens Maier: Statt ins Richteramt muss er in den Ruhestand!

Leipzig - Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier (60) soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Bereits vor seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter der AfD war Maier (60) als Richter tätig.
Bereits vor seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter der AfD war Maier (60) als Richter tätig.  © Sebastian Kahnert/dpa

Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Maier kann in Revision vor das Dienstgericht des Bundes ziehen.

"Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen", erklärte Sachsens Justizministerin Katja Meier (43).

Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte müssten sich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten, betonte sie

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Meiers Justizministerium hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin.

Disziplinarverfahren gegen Maier in Dresden

Sachsens Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "richtungsweisend".
Sachsens Justizministerin Katja Meier (43, Grüne) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "richtungsweisend".  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Jens Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren. Seitdem beschäftigt sein Fall die sächsische Justiz.

Anfang des Jahres wies das Justizministerium den AfD-Politiker zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde zu, wo Maier Mitte März seinen Dienst antrat. Gleichzeitig beantragte es beim Dienstgericht für Richter allerdings Maiers Versetzung in den Ruhestand. Zudem erreichte das Ministerium per Eilantrag, dass der 60-Jährige bis zu einer Entscheidung kein Recht sprechen durfte.

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Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.

Original-Text vom 1. Dezember, 14.14 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 17.35 Uhr.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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