Landgericht Magdeburg: AfD gibt im Streit mit Bundestagsabgeordneten nach

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Die AfD hat unmittelbar vor der Urteilsverkündung am Landgericht Magdeburg im Streit mit dem Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler (61, AfD) eingelenkt.

Kay-Uwe Ziegler (61, AfD) ging gegen seine eigene Partei vor Gericht. (Archivbild)
Kay-Uwe Ziegler (61, AfD) ging gegen seine eigene Partei vor Gericht. (Archivbild)  © Kilian Genius/dpa

Man erkenne Zieglers geltend gemachten Anspruch an, sagte Rechtsanwalt Christian Hecht. Ziegler hatte in einem Eilverfahren vom AfD-Landesverband nötige Unterschriften für seine erneute Direktkandidatur bei der Bundestagswahl gefordert – eigentlich eine Formalie.

Die AfD hatte auf ein laufendes Schiedsverfahren verwiesen, bei dem es um eine möglicherweise zu kurze Einladungsfrist geht. Bei einer Aufstellungsversammlung im Dezember war Ziegler zum Direktkandidaten für den Wahlkreis 73 (Mansfeld) gewählt worden.

Der Generalsekretär des AfD-Landesverbandes, Jan Wenzel Schmidt (33), sagte, dem Vorstand sei es um Rechtssicherheit gegangen.

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Nun werde der Vorstand "alle offenen Wahlkreise" unterzeichnen – "und zwar heute", so Schmidt. Das Ziel der AfD sei es, flächendeckend mit Direktkandidaten anzutreten.

Verhandlung am Vormittag – Anerkenntnis vor dem Urteil

Im Landgericht Magdeburg hatte die AfD kurz vor der Urteilsverkündung im Streit mit dem Bundestagsabgeordneten eingelenkt.
Im Landgericht Magdeburg hatte die AfD kurz vor der Urteilsverkündung im Streit mit dem Bundestagsabgeordneten eingelenkt.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Dem Anerkenntnis war ein Vormittag mit dem Austausch von Argumenten vorausgegangen. Der Landesvorstand erklärte, er wolle das laufende Verfahren am Landesschiedsgericht der Partei abwarten.

Die Entscheidung werde am Abend erwartet. Am Freitag wolle der Vorstand auf – dieser Basis über die Unterschriften entscheiden.

Zieglers Rechtsbeistand erklärte, die Unterschrift des Landesvorstands sei ein formaler Akt, eine Entscheidung in der Sache stehe dem Vorstand nicht zu.

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Wenn dieser der Ansicht gewesen sei, dass die Ladungsfrist nicht ausreichte, hätte er Einspruch einlegen müssen.

Stattdessen sei die Einladung zur Wahlkreisversammlung vom Landesvorstand unterzeichnet worden. Sie habe den Hinweis enthalten, dass fristgerecht eingeladen worden ist. Um rechtzeitiges Erscheinen wurde gebeten.

Standardisiertes Schreiben

Der AfD-Landesvorstand reagierte mit dem Hinweis, es habe sich um ein standardisiertes Schreiben gehandelt. Es sei auf die zu kurze Frist für die Einladung hingewiesen worden, es habe auch ein Alternativvorschlag vorgelegen. Ziegler entgegnete, der hätte mit dem 4. Januar spät und mitten in den Ferien gelegen. Auch andere Wahlversammlungen hätten frühzeitig stattgefunden.

Der Bundestagsabgeordnete, der bei der Wahl am 23. Februar wieder als Direktkandidat gewählt werden will, wies darauf hin, dass auch die Vorschläge aus anderen Wahlkreisen noch nicht unterzeichnet worden seien.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

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