Verfassungs-Gerichtshof weist AfD-Klage zur Corona-Krise ab
Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der AfD-Fraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Koalition aus Grünen und CDU als "unzulässig" abgewiesen.

Es fehle der AfD-Fraktion zum einen die "erforderliche Antragsbefugnis" gegen das Einbringen des Haushaltsentwurfs durch die Landesregierung, erklärte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart.
Zudem habe die AfD nicht hinreichend dargelegt, warum der Landtag mit dem Beschluss des Nachtrags zum Doppelhaushalt 2021/2022 das Recht verletzt haben soll.
Die AfD wollte klären lassen, ob der zweite Nachtragsetat mit neuen Schulden von 13,5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise verfassungswidrig ist.
Um die neuen Kredite aufnehmen zu können, hatten sich Grüne und CDU auf eine Ausnahmeklausel der Schuldenbremse berufen.
Bei einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land demnach neue Schulden aufnehmen.
Die AfD bezweifelt, dass die Corona-Krise eine solche Notlage ist.
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