Widerstand gegen die Polizei geleistet? Bundestag hebt Immunität von AfD-Hilse auf
Dresden/Berlin - Gut ein Jahr nach seiner Teilnahme an einer sogenannten Querdenker-Demonstration in Berlin droht dem sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse (57) ein juristisches Nachspiel.

Gegen die Stimmen der AfD erteilte das Parlament am Donnerstagabend die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens.
Wie aus dem Bundestag zu erfahren war, wird gegen Hilse ermittelt, weil er am Rande einer Demonstration gegen staatliche Anti-Corona-Maßnahmen Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll.
Ein Video, das Hilse zeigt, wie Polizeibeamten den am Boden Liegenden Handschellen anlegen, war im November 2020 überall im Netz verbreitet worden. Hilse war früher selbst Polizist.
So berichtete das ZDF im November 2020 über den Vorfall
Bundestagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität und damit weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung.
Laut Artikel 46 des Grundgesetzes darf die Justiz wegen einer mutmaßlichen Straftat nur Anklage erheben und Durchsuchungen anordnen, wenn der Bundestag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat.
Titelfoto: Ove Landgraf