Zentralrat der Juden will Rechtsextremist Jens Maier in sächsischer Justiz verhindern!

Dresden/Berlin - Der Zentralrat der Juden dringt darauf, eine Rückkehr des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (59) in die sächsische Justiz zu verhindern.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (59) wurde vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuft.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (59) wurde vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuft.  © Sebastian Kahnert/dpa

"Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft", sagte der Präsident der Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der Zeitung "taz".

Schuster kritisierte die sächsische Justizministerin, Katja Meier (42, Grüne), die wiederholt argumentiert habe, ihr Haus könne eine Rückkehr nicht selbst verhindern. Diese Rechtsauffassung sei "wenig verständlich" und "beschämend".

"Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann", sagte Schuster.

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Voraussetzung für das Richteramt sei das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, argumentierte Schuster.

Und weiter: "Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll. Damit liegen bei Jens Maier nach meiner Überzeugung die erforderlichen Voraussetzungen für eine Befähigung zum Richter nicht vor."

Zuletzt hatte sich auch das Internationale Auschwitz Komitee entschieden gegen eine Rückkehr des früheren AfD-Abgeordneten gewandt.

Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein

Beschämende Argumente: Sachsens Justizministerin, Katja Meier (42, Grüne). Angeblich könne ihr Haus Maiers Rückkehr in die sächsische Justiz nicht verhindern.
Beschämende Argumente: Sachsens Justizministerin, Katja Meier (42, Grüne). Angeblich könne ihr Haus Maiers Rückkehr in die sächsische Justiz nicht verhindern.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Anfang Januar war bekannt geworden, dass Maier in die sächsische Justiz zurückkehren will. Vor seiner Abgeordnetentätigkeit hatte er als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet und im September bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein. Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel" der AfD, der sich im Frühjahr 2020 aufgelöst hatte.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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