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Urteil gefallen: Merkels Aussage zur Thüringen-Wahl 2020 verletzt Rechte der AfD
Erfurt/Karlsruhe - Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (67, CDU) Rechte der AfD verletzt.

Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil fest.
FDP-Politiker Thomas Kemmerich (57) war im Februar 2020 mit Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt worden.
Merkel, damals noch Kanzlerin, äußerte sich nach der Wahl während einer Südafrikareise mit den Worten "das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden".
Angela Merkels Worte zur Wahl in Thüringen 2020
Nun wurde die 67-Jährige für ihre Aussage gerügt.
Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa