Landtagswahl in Brandenburg: Was wird am kommenden Sonntag gewählt?
Potsdam - Am kommenden Sonntag steht die Landtagswahl in Brandenburg an. Doch was wird da eigentlich gewählt?
Der Landtag setzt sich aus 88 Abgeordneten zusammen. Davon werden 44 Volksvertreter durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen gewählt.
Die restlichen Abgeordneten erhalten ihren Platz über eine Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen. Dieses Wahlsystem kombiniert also das Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Ihr habt am kommenden Sonntag zwei Kreuze zu setzen: eine Erststimme, mit der Ihr einen Kandidaten im Wahlkreis wählt (Direktmandat), und eine Zweitstimme, mit der Ihr eine Liste einer Partei oder politischen Vereinigung wählt (Listenmandat).
Beide Stimmen sind entscheidend, wie das Wahlergebnis ausfällt.
Landtagswahl in Brandenburg: Fraktionsstärke wird durch Zweitstimme entschieden
Die Stärke der Fraktionen wird hauptsächlich durch die gültigen Zweitstimmen bestimmt.
Zuerst werden die Abgeordneten durch die gewonnenen Direktmandate festgelegt, dann nach der Reihenfolge der Landeslisten.
Durch Ausgleichs- und Überhangmandate kann die Gesamtzahl der Abgeordneten auf maximal 110 Plätze im Landtag steigen.
Dort sitzen nur die Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen, die entweder mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen im Wahlgebiet erhalten oder in mindestens einem Wahlkreis einen Sitz gewinnen.
Eine Ausnahme bildet die Landesliste der Sorben.
Die Wahllokale öffnen am kommenden Sonntag von 8 bis 18 Uhr.
Titelfoto: Michael Bahlo/dpa