Über seine Zusammensetzung wird heute entschieden: Sachsens Landtag von A bis Z!

Sachsen - Am heutigen Sonntag ist Wahltag! Jetzt entscheidet sich, welche Parteien künftig die Geschicke Sachsens im Landtag lenken werden. Wir haben uns dem politischen Konstrukt in einem kleinen ABC mal etwas genauer gewidmet. So tickt der Landtag - von A bis Z.

Die Grundentschädigung der Abgeordneten beträgt derzeit monatlich 6954,09 Euro. (Symbolbild)
Die Grundentschädigung der Abgeordneten beträgt derzeit monatlich 6954,09 Euro. (Symbolbild)  © 123RF/artenex

A - Abgeordnete: Gemäß der Sächsischen Landesverfassung besteht das Parlament im Freistaat aus 120 Abgeordneten.

B - Besuchertribüne: Bis zu 150 Menschen können eine Veranstaltung oder eine Sitzung des Parlaments beobachten.

C - "Chiaveri": So heißt das öffentliche Restaurant des Landtages. Von seiner Terrasse bietet sich ein wunderbarer Blick auf Elbe, Oper und Hofkirche.

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D - Diät: Die sogenannte Grundentschädigung der Abgeordneten beträgt derzeit monatlich 6954,09 Euro. Zudem haben die Abgeordneten Anspruch auf Entschädigungsleistungen für mandatsbedingten Aufwand wie den Unterhalt von Büros, Fahrt- und Übernachtungskosten.

E - EDAS: Die Abkürzung steht für das elektronische Dokumentations- und Archivsystem, das die Verwaltung des Landtags benutzt. In diesem Dokumentationssystem werden alle parlamentarischen Dokumente bereitgestellt.

Sachsens Landtag: Von F wie "Fünf-Prozent-Hürde" bis J wie "Jahresberichte"

Der Sächsische Landtag in Dresden.
Der Sächsische Landtag in Dresden.  © imago/C3 Pictures

F - Fünf-Prozent-Hürde: Nur Parteien, die mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen erhalten haben, bekommen Sitze im Parlament. Alternativ ist auch ein Einzug möglich, wenn in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat erzielt wurde.

G - Gebäude: Der Landtag besteht aus einem Altbau aus den späten zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts und einem Neubau mit Plenarsaal, der nach den Plänen von Professor Peter Kulka 1994 eingeweiht wurde. Ab 2025 soll der Landtag um zwei Gebäude - einen Kubus im Innenhof und einen zweigeschossigen Bau auf der Wiese am Maritim Hotel - erweitert werden.

H - Haushalt: Dieser legt alle voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben des Freistaates fest. Den Entwurf stellt die Staatsregierung auf. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 wird mit Steuereinnahmen von 19,6 Milliarden Euro in 2025 und 20,4 Milliarden Euro in 2026 gerechnet - ein Minus von rund 715 Millionen Euro.

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I - Immunität: Abgeordnete dürfen nur mit Einwilligung des Landtags strafrechtlich verfolgt werden. Es sei denn, sie werden bei Begehung der Straftat oder am nächsten Tag festgenommen.

J - Jahresberichte: Der Petitionsausschuss legt dem Parlament jährlich einen Bericht vor. Dieser enthält neben statistischen Angaben auch Informationen über Bitten und Beschwerden, die Bürger an das Parlament richten.

Sachsens Landtag: Von K wie "Kleine Anfrage" bis O wie "Opposition"

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU).
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (49, CDU).  © imago/Uwe Meinhold

K - Kleine Anfrage: Abgeordnete können von der Staatsregierung schriftlich Auskunft über aktuelle Sachverhalte verlangen.

L - Liveübertragung: Der Landtag überträgt alle Plenarsitzungen sowie eine Vielzahl öffentlicher Anhörungen der Ausschüsse live, unkommentiert und in voller Länge im Web.

M - Ministerpräsident: Der Ministerpräsident wird durch das Parlament gewählt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung.

N - Namentliche Abstimmung: Laut Geschäftsordnung findet eine namentliche Abstimmung nur statt, wenn ein entsprechender Antrag durch sechs anwesende Mitglieder des Landtags unterstützt wird. Über Verfassungsänderungen muss in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden.

O - Opposition: Sie umfasst alle Parteien und fraktionslose Abgeordnete, die nicht in der Regierung vertreten sind. Die Opposition genießt bestimmte Minderheitenrechte wie das Fragerecht an die Regierung.

Sachsens Landtag: Von P wie "Petition" bis T wie "Tagesordnung"

Aus Sicht des Präsidenten sind die Fraktionen im Rund in klassischer politischer Parlamentsordnung von links nach rechts angeordnet.
Aus Sicht des Präsidenten sind die Fraktionen im Rund in klassischer politischer Parlamentsordnung von links nach rechts angeordnet.  © DPA

P - Petition: Jeder Bürger hat nach Artikel 35 der Sächsischen Verfassung das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden und einen Bescheid zu erhalten.

Q - Quiz: Auf www.landtag.sachsen.de können sich Interessierte im Bereich "Mediathek und Publikationen" einer Wissensrallye zum Parlament stellen.

R - Rechenschaft: Abgeordnete dürfen nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder wegen einer Äußerung in Ausübung des Mandats zur Rechenschaft gezogen werden. Ausnahme: verleumderische Beleidigungen.

S - Sitzordnung: Vom Platz des Präsidenten aus gesehen gruppieren sich die Fraktionen im Rund von links nach rechts in klassischer politischer Parlamentsordnung. Vor der Staatsregierung sitzen die Stenografen, dahinter der Präsident des Landesrechnungshofes und der Sächsische Datenschutzbeauftragte.

T - Tagesordnung: Die Tagesordnung einer Plenarsitzung wird durch das Präsidium beschlossen. Anträge zur Änderung können zu Beginn einer Sitzung gestellt werden.

Sachsens Landtag: Von U wie "Untersuchungsausschuss" bis Z wie "Zeugnisverweigerungsrecht"

Der Sächsische Landtag in Dresden während der blauen Stunde.
Der Sächsische Landtag in Dresden während der blauen Stunde.  © imago/C3 Pictures

U - Untersuchungsausschuss: Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, genauer unter die Lupe zu nehmen und dem Landtag Bericht zu erstatten. Der Landtag hat auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

V - Volk: Bürger haben die Möglichkeit, über einen Volksantrag mit mindestens 40.000 Unterschriften einen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen. Wird dieser vom Landtag abgelehnt, kann über ein Volksbegehren mit 450.000 Unterschriften ein Volksentscheid erzwungen werden. Erhält dieser bei der Wahl die Mehrheit, muss er gesetzlich umgesetzt werden.

W - Wahlkreis: Die Hälfte der Landtagsabgeordneten wird über Direktmandate aus den 60 Wahlkreisen gewählt. Ein Direktmandat erhält, wer im Wahlkreis die meisten Direktstimmen bekommt.

X - Das Kreuz zur Landtagswahl setzen die Wahlberechtigten in Sachsen alle fünf Jahre.

Y - YouTube: Der Landtag unterhält einen eigenen YouTube-Kanal. Dort stellt er u.a. die Videoreihe "Wer, wie, was?" bereit, die erklärt, wie die Abgeordneten und das Parlament arbeiten.

Z - Zeugnisverweigerungsrecht: Abgeordnete haben das Recht, Auskünfte über Personen oder Tatsachen zu verweigern, wenn man ihnen diese Informationen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete anvertraut hat.

Titelfoto: DPA

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