Wann muss ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben?

München/Berlin - Bayerns Finanzminister Albert Füracker (54, CSU) fordert ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei einer möglichen Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung.

Über das Elster-Portal kann die Steuererklärung online eingereicht werden. Doch vor allem bei der Grundsteuer ist das leichter gesagt, als getan.
Über das Elster-Portal kann die Steuererklärung online eingereicht werden. Doch vor allem bei der Grundsteuer ist das leichter gesagt, als getan.  © Marijan Murat/dpa

"Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober ist bundesweit einheitlich abgestimmt, und das ist auch sinnvoll", sagte Füracker am Mittwoch.

Er betonte: "Eventuelle Änderungen an der Frist sollten daher im Länderkreis entschieden werden." Er sei zuversichtlich, dass man bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag kommender Woche eine gute Lösung beschließen werde.

"Es wäre schön, wenn auch der Bundesfinanzminister mal an der gemeinsamen Konferenz von Bund und Ländern teilnehmen würde", fügte er hinzu.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) hatte am Mittwoch in einem Fernsehinterview angekündigt, er werde in dieser Woche das Gespräch mit den Ländern suchen, um die Abgabefrist um einige Monate zu verlängern.

"Mein Angebot: Wir verlängern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um einen überschaubaren Zeitraum", sagte der FDP-Politiker am Mittwoch in der Sendung Frühstart vom RTL/ntv.

Viele Bürger mit Grundsteuer-Erklärung überfordert

Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) überlegt die Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung zu verlängern.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) überlegt die Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung zu verlängern.  © Michael Kappeler/dpa

Es sei wichtig, jetzt "realistisch" zu sein: Manche Bürger, gerade ältere Grundeigentümer, fühlten sich mit der Steuererklärung überfordert.

Außerdem habe es Software-Probleme gegeben. Nach Angaben Lindners haben bisher erst ein Viertel bis ein Drittel der Grundeigentümer die neue Grundsteuererklärung abgegeben.

Die Abgabefrist läuft - so ist jedenfalls der bisherige Stand - Ende Oktober aus. Sie beruht nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

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Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

Titelfoto: Bildmontage: Michael Kappeler/dpa, Marijan Murat/dpa

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