Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Anlasslose Datenspeicherung ist rechtswidrig

Luxemburg - Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar.

Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Archivbild)
Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Archivbild)  © Arne Immanuel Bänsch/dpa

Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. (Az. C-793/19 und C-794/19)

Bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit dürften Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden, erklärte der EuGH.

Es sind über 800! Wie kriminelle Banden die Sicherheit Europas bedrohen
Europäische Union Es sind über 800! Wie kriminelle Banden die Sicherheit Europas bedrohen

Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland derzeit ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit dem EuGH vor. Es muss über Klagen von Telekom und Spacenet entscheiden.

Die Bundesregierung kündigte bereits an, die Regelung reformieren zu wollen. Der EuGH erklärte am Dienstag auch die französische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Marktmissbrauch für rechtswidrig.

Titelfoto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Mehr zum Thema Europäische Union: