Rechtsstreit beendet! Leipziger Zoo-Skulpturen bleiben im Besitz der Stadt

Leipzig - Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Leipzig und Kläger Johannes Gebbing jr. wegen zwei Zooskulpturen ist beendet.

Johannes Gebbing Junior (88) hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.
Johannes Gebbing Junior (88) hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.  © Ove Landgraf

Wie das Dezernat Kultur am Donnerstagnachmittag mitteilte, bleiben die Bronze-Skulpturen "Jason und die Stiere des Aietes" sowie Max Klingers "Athlet" im Besitz der Stadt und auch weiterhin an ihren Standorten im Zoo Leipzig.

Der Kläger und Sohn des früheren Zoodirektors, Johannes Gebbing jr., habe seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.

Somit seien die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Oktober 2018 sowie des Landgerichts Leipzig vom 18. Mai 2018, nach denen die Stadt Leipzig als Beklagte gegen die Herausgabeklage bereits gewonnen hatte, rechtskräftig.

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"Ich freue mich sehr, dass damit ein seit 2015 währender Streit um diese beiden Bronzen für die Stadt Leipzig positiv zu Ende gegangen ist", sagte Dr. Skadi Jennicke, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur. Beide Bronzeskulpturen sind für die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wertvolle, identitätsstiftende und denkmalgeschützte Originale im Leipziger Zoo."

Gebbing jr. verlangte die Herausgabe der Bronzeskulpturen, die sein gleichnamiger Vater als Direktor des Leipziger Zoos 1928 und 1932 gekauft hatte und dem Tierpark seinerzeit lediglich geliehen haben soll.

Zwei der Bronzeskulpturen, die sein Vater und Vater als früherer Direktor des Leipziger Zoos gekauft hatte, bleiben im Besitz der Stadt und am Standort im Zoo.
Zwei der Bronzeskulpturen, die sein Vater und Vater als früherer Direktor des Leipziger Zoos gekauft hatte, bleiben im Besitz der Stadt und am Standort im Zoo.  © dpa/Hendrik Schmidt

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