Corona-Booster-Impfung für Jugendliche? So ist die Regelung in Hessen
Wiesbaden - Das Land Hessen überlässt die Entscheidung über Booster-Impfungen gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren weiterhin den Arztpraxen.

Es liege im Ermessen der Ärzte, Impf-Entscheidungen für Patienten zu treffen, die derzeit nicht unter die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) fallen, teilte das hessische Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
"Sollte ein Arzt oder eine Ärztin hier mit Verweis auf die Stiko-Empfehlung nicht impfen wollen, kann zum Beispiel im Falle von Risikopatienten in der Familie auch der behandelnde Facharzt eine solche Impfung vornehmen."
In einigen anderen Bundesländern können seit Anfang Januar bereits Minderjährige von 12 bis 17 Jahren über zentrale Anmeldeportale Termine für die Booster-Impfungen bekommen, so etwa in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
In Nordrhein-Westfalen bieten die Impfstellen der Landkreise und kreisfreien Städte solche Auffrischimpfungen für die Altersgruppe an. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (64, CDU) hatte von einem sehr großen Bedarf an Auffrischimpfungen in dieser Altersgruppe gesprochen.
Die Stiko empfiehlt allen Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff – im Mindestabstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung.
In Einzelfällen – etwa wenn eine Ausbildung in einem Seniorenheim oder im Krankenhaus absolviert wird – empfehle die Stiko das Boostern auch für Jugendliche ab zwölf, so das Ministerium.
Bundesgesundheitsminister: Anspruch auf Booster-Impfung "unabhängig von den Empfehlungen" der Stiko
Ende Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (58, SPD) in einem Schreiben, das unter anderem an die Bundesländer ging, klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren "unabhängig von den Empfehlungen" der Stiko grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrischimpfungen hätten. Für sie komme der Biontech-Impfstoff infrage.
Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa