Neue Grundsteuer in Hessen: Finanzminister Boddenberg verspricht speziellen Service

Frankfurt am Main - Zu Einführung der neuen Grundsteuer bietet Hessens Finanzverwaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien einen speziellen Service.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (62, CDU) versprach Immobilienbesitzern eine Servicehotline, die bei der elektronischen Abgabe bezüglich der neuen Grundsteuer behilflich sein soll.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (62, CDU) versprach Immobilienbesitzern eine Servicehotline, die bei der elektronischen Abgabe bezüglich der neuen Grundsteuer behilflich sein soll.  © Montage: DPA/Julian Stratenschulte, DPA/Andreas Arnold

Im Juni und Juli sind die Finanzämter für Grundsteuerfragen auch samstags telefonisch erreichbar, wie Finanzminister Michael Boddenberg (62, CDU) am Freitag in Frankfurt am Main ankündigte. Daneben stehen Fachleute über eine hessenweite Servicehotline für Fragen zur elektronischen Abgabe bereit.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bundesweit reformiert werden. Das neue hessische Grundsteuergesetz sieht vor, dass sich neben der Häuser- und Grundstücksgröße ab 2025 auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirkt.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Über die neuen Hebesätze wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

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"Ganz sicher wird die Steuer ab 2025 für fast alle Eigentümerinnen und Eigentümer höher oder niedriger werden und nur für die wenigsten genau gleich bleiben", erläuterte Boddenberg.

"In Summe sollen die Kommunen nicht mehr Grundsteuer erheben als bisher." Die Erklärung müsse schon in diesem Jahr abgegeben werden, weil die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke Zeit benötige.

Grundsteuer verändert sich in Hessen ab 2025 für nahezu alle Immobilienbesitzer

Obwohl grundsätzlich die Pflicht zur digitalen Abgabe gelte, könnten Bürgerinnen und Bürger ohne die notwendige IT-Ausstattung die Daten auch in Papierform übermitteln.

Der Antrag dazu kann telefonisch beim Finanzamt gestellt werden.

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