Reue aber trotzdem Schweigen? Lübcke-Mörder verweigert Aussage

Wiesbaden - Der verurteilte Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (†65) hat am Freitag von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Stephan Ernst (48) brachte CDU-Politiker Walter Lübcke (†65) im Januar 2021 um. Nun verweigerte er vor Gericht die Aussage.
Stephan Ernst (48) brachte CDU-Politiker Walter Lübcke (†65) im Januar 2021 um. Nun verweigerte er vor Gericht die Aussage.  © Boris Roessler/dpa

Er wolle damit eine mögliche Strafverfolgung vermeiden, sagte Mustafa Kaplan (54), der Verteidiger von Stephan Ernst (48), vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss. Ernst selbst verlas eine kurze Erklärung, in der er seine Reue bekundete: "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an diese schreckliche Tat denke", sagte er. Er bereue die Tat zutiefst.

Entlassen wurde der Zeuge dennoch nicht aus der Befragung. Nach kurzer nichtöffentlicher Beratung setzte der Ausschuss die Befragung von Ernst fort. Der Ausschuss erhoffte sich, dass Ernst zumindest auf Fragen antwortet, die nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht betroffen waren. So sagte Ernst im Ausschuss, er habe keinen Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt und auch nicht gewusst, dass es eine Akte über ihn gegeben habe.

Ernst war wegen des Mordes an dem CDU-Politiker im Januar 2021 vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte Lübcke im Juni 2019 auf dessen Terrasse aus rechtsextremistischen Motiven erschossen.

Aus Sicherheitsgründen war die Befragung in das Landgericht Wiesbaden verlegt worden. Ernst war in Begleitung von mehreren bewaffneten Spezialeinsatzkräften der Polizei in den Saal geführt worden.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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