Junge (†1) stürzt in Teich und stirbt: Betreuer nach Tragödie im Fokus der Ermittler

Rüsselsheim - Es ist eine unfassbare Tragödie, die die Ermittler bislang mit vielen offenen Fragen zurücklässt. Ein einjähriger Junge stürzt in einen Teich und stirbt wenig später. Vor allem die Betreuer des Kindes stehen nach dem tödlichen Unglück im Fokus.

Das tödliche Unglück ereignete sich bereits am 6. Oktober in einem Teich im Rüsselsheimer Verna Park.
Das tödliche Unglück ereignete sich bereits am 6. Oktober in einem Teich im Rüsselsheimer Verna Park.  © 5vision.media

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft aus Darmstadt mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am vergangenen Donnerstagvormittag (6. Oktober) im Rüsselsheimer Verna Park. Bislang sei bekannt, dass der Einjährige zu diesem Zeitpunkt in der Obhut einer Kinderbetreuung eines dort ansässigen Vereins gewesen sei.

Der Hintergrund: Die Mutter des Kleinen absolvierte zu diesem Zeitpunkt einen Deutsch-Sprachkurs, der ebenfalls von besagtem, im Jahr 2007 gegründeten Verein angeboten wurde - die integrierte Kinderbetreuung sollte die Teilnahme vereinfachen. Doch nun ist ein junges Leben viel zu früh ausgelöscht.

Der Staatsanwaltschaft stellt sich vor allem die berechtigte Frage, wie das Kind unter der Aufsicht von gleich zwei zur Betreuung autorisierten Personen trotzdem in den Teich des Stadtparks stürzen und der Notfall nicht umgehend bemerkt werden konnte.

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Auch deshalb laufen derzeit Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf fahrlässige Tötung gegen die beiden Betreuer. "Insbesondere soll bei den Ermittlungen geklärt werden, ob eine etwaige Aufsichtspflicht verletzt wurde", ergänzte ein Sprecher der zuständigen Behörde.

Als bemerkt wurde, dass der Einjährige in den Teich gestürzt war, wurden umgehend Rettungskräfte alarmiert. Die angerückten Notärzte reanimierten das Kind zwar noch vor Ort und transportierten es in ein Mannheimer Krankenhaus. Dort verstarb der Junge jedoch zwei Tage später.

Obduktion des Einjährigen angeordnet: Staatsanwaltschaft prüft Verletzung von Aufsichtspflicht

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen sollen auch Zeugenaussagen bei der Klärung der Gemengelage behilflich sein.

Zudem wurde eine Obduktion des Leichnams des verstorbenen Kindes angeordnet.

Titelfoto: 5vision.media

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