Um Skandale zu verhindern: Werden bald Social-Media-Accounts der Polizeianwärter durchleuchtet?
Wiesbaden - Für die Suche nach geeigneten Polizeianwärtern klärt Hessen derzeit, ob eine Überprüfung der Social-Media-Aktivitäten von Bewerbern sinnvoll und machbar ist.
Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag in Wiesbaden hervor. Diese Überprüfung war von einer unabhängigen Expertenkommission 2021 angeregt worden.
Das Verhalten in den sozialen Medien könne Hinweise darauf geben, ob der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung achtet, hieß es.
"Um festlegen zu können, in welchem Rahmen künftig eine solche Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern im Eignungsauswahlverfahren sachgerecht und zielführend ist, wird derzeit ein Pilotverfahren entwickelt", erläuterte das Ministerium in seiner Antwort.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Felstehausen (57), kritisierte am Dienstag, Innenminister Peter Beuth (55, CDU) stehe bei wichtigen Punkten der Polizeireform auf der Bremse.
Es sei erschreckend, dass wichtige Bausteine, die die Expertenkommission zusammengetragen habe, nicht oder nur in Ansätzen, Pilotphasen und Konzeptstudien umgesetzt worden seien.
Verhalten in den sozialen Medien kann Auskunft über Achtung der demokratischen Grundordnung geben
Hintergrund für das Einsetzen der Expertenkommission waren unerlaubte polizeiliche Datenabfragen im zeitlichen Zusammenhang mit rechtsextremen "NSU-2.0"-Drohschreiben. Zudem hatte es Chats von Polizisten mit rechtsextremen und menschenverachtenden Inhalten gegeben.
Eine Hauptforderung der Experten ist, innerhalb der Polizei offener über das Fehlverhalten in den eigenen Reihen zu berichten.
Titelfoto: dpa/Sebastian Gollnow