Achtung, Goldsucher! Alle gefundenen Schätze gehören künftig dem Freistaat

München - Wer in Bayern künftig einen historischen Schatz oder einen archäologischen Fund entdeckt, muss diesen dem Freistaat überlassen.

Beach better have my money: Wer in Bayern historische oder archäologische Funde macht, muss diese künftig dem Freistaat melden. (Symbolbild)
Beach better have my money: Wer in Bayern historische oder archäologische Funde macht, muss diese künftig dem Freistaat melden. (Symbolbild)  © 123rf/nyaaka5

Das Kabinett beschloss am Dienstag die Einführung eines sogenannten Schatzregals, welches die Eigentumsverhältnisse neu regelt.

Bisher galt, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (50, CSU) begründete die Neuregelung mit der steigenden Notwendigkeit, gegen illegale Grabungen durch "Glücksritter" vorgehen zu müssen.

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Dazu gehört auch, dass es künftig ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern gibt.

Die Entdecker von archäologischen Funden sollen künftig eine Belohnung erhalten, Grundstückseigentümer haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt. Archäologische Schätze sollen in der Region des Fundortes bleiben.

Titelfoto: 123rf/nyaaka5

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