Alleingang: Bayern verlängert Frist für die Grundsteuererklärung!

München - Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung.

Finanzminister Albert Füracker (54) lässt den bayerischen Grundstückseigentümern drei Monate mehr Zeit als der Rest des Landes hat.
Finanzminister Albert Füracker (54) lässt den bayerischen Grundstückseigentümern drei Monate mehr Zeit als der Rest des Landes hat.  © Sven Hoppe/dpa

Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (54, CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert, diese Frist wurde zwischenzeitlich deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert.

Kurz vor Schluss fehlten in Bayern noch die Daten von rund einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Füracker gab bereits vor der bayernweiten Verlängerung bekannt, dass man mit zu hart vorgehen wolle, wenn diese Deadline überschritten werden sollte.

Dieser Alleingang ist nicht die einzige Sonderstellung des Freistaats: Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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