Bayern erlaubt Handys an Schulen: Gesetz biete ein "zukunftsfestes und zeitgemäßes Fundament"

München - Nach dem Beschluss des Landtags zur Lockerung des Handyverbots an Bayerns Schulen sieht Kultusminister Michael Piazolo (62, Freie Wähler) den langjährigen Streit endlich gelöst.

Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (62, Freie Wähler) akzeptiert Smartphones als längst allgegenwärtigen Begleiter der Schüler.
Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (62, Freie Wähler) akzeptiert Smartphones als längst allgegenwärtigen Begleiter der Schüler.  © Peter Kneffel/dpa

"Wir stellen damit die Regelung der privaten Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten auf ein zukunftsfestes und zeitgemäßes Fundament", sagte er am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.

"Die Schulen können künftig selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort entscheiden, wie sie die private Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen."

Das Smartphone sei längst ein allgegenwärtiger Begleiter der Schülerinnen und Schüler.

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"Gemeinsam mit den Eltern nehmen die Schulen ihren Auftrag in der Medienerziehung engagiert und aktiv wahr. Dazu brauchen die Schulen auch eine zeitgemäße Rechtsgrundlage, etwa inwiefern digitale Endgeräte an der Schule, ob und wie Handys auch privat an unseren Schulen genutzt werden können."

Der Landtag hatte am Mittwochabend eine Novelle des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen.

Derzeit ist die Handynutzung an bayerischen Schulen grundsätzlich verboten - wenn nicht in Ausnahmefällen ein Lehrer ausdrücklich zustimmt.

Eltern- und Schüler-Meinungen wären erwünscht gewesen

Ab dem kommenden Schuljahr wird das generelle Handy-Verbot an Bayerns Schulen gelockert.
Ab dem kommenden Schuljahr wird das generelle Handy-Verbot an Bayerns Schulen gelockert.  © Sebastian Gollnow/dpa

"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten", heißt es im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.

Lehrkräfte können lediglich in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, im Unterricht oder in den Pausen.

Der FDP-Politiker Matthias Fischbach (33) sieht die auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung als zu zögerlich an. "Allerdings hängt alles an der Initiative der Schulleitungen", betonte er.

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Er hätte sich gewünscht, dass sich auch Eltern und Schüler einbringen können. Er befürchte daher, dass sich an vielen Schulen zunächst nichts ändere.

Ab dem neuen Schuljahr sollen dann die neuen Regelungen gelten. Dazu gehört auch eine Neuerung beim Distanzunterricht: Lehrer dürfen künftig in bestimmten Situationen darauf bestehen, dass die Schüler ihre Kameras anschalten.

Während der Pandemie hatte es immer wieder Ärger gegeben, weil die Schüler beim Online-Unterricht nicht zu sehen waren.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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