Demonstranten ohne Prozess eingesperrt: SPD und Grüne schießen gegen Polizeiaufgabengesetz

München - Nach der wochenlangen Ingewahrsamnahme zahlreicher Klimaaktivisten haben SPD und Grüne diese Maßnahme scharf kritisiert.

Damit sie nicht weiter ihre Form des Protests ausführen können, sitzen mehrere Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vorsorglich in Haft.
Damit sie nicht weiter ihre Form des Protests ausführen können, sitzen mehrere Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vorsorglich in Haft.  © 123RF/lufimorgan

Nur in Bayern könnten Menschen einen Monat präventiv weggesperrt werden, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze (37) am Mittwoch im Landtag. "Das ist schlicht nicht verhältnismäßig."

"Ihr verfassungsrechtlicher Kompass ist kaputt", sagte Schulze in Richtung der Staatsregierung. Sicherheit und Freiheit zusammenzubringen sei die große Kunst der Innenpolitik. "Sie haben erneut gezeigt, dass Sie das leider nicht können."

Auch der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold (60) kritisierte den einmonatigen Präventivgewahrsam. Er verwies auf laufende Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen. Die FDP forderte eine Maximaldauer von 14 Tagen.

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Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) verwies auf die Forderung der Polizeigewerkschaft nach einer bundesweiten Präventivhaft nach bayerischem Vorbild. "Wir bemühen uns um die richtige Balance."

Am Montag hatte das Amtsgericht München erneut eine mehrtägige Gewahrsamnahme von acht Klimaaktivisten der "Letzten Generation" angeordnet.

Bürger können bis zu zwei Monate festgehalten werden

Die Aktivisten hatten am Montag gleich zweimal den Verkehr blockiert, einige von ihnen klebten sich dabei an der Straße fest.

In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim befanden sich zu dem Zeitpunkt bereits 13 weitere Mitglieder der Gruppe, die vor einigen Wochen auf richterliche Anordnung für 30 Tage in Polizeigewahrsam geschickt worden waren.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einem Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern.

Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Titelfoto: 123RF/lufimorgan

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