Polizei warnt vor Unfug an Halloween: "Kein Freibrief für Straftaten"

München - Vor Halloween warnen Bayerns Innenministerium und die Polizei München vor nächtlichem Unfug.

Halloween kann in Bayern bis um 2 Uhr in der Nacht gefeiert werden - danach ist Allerheiligen als "Stiller Tag" geschützt.
Halloween kann in Bayern bis um 2 Uhr in der Nacht gefeiert werden - danach ist Allerheiligen als "Stiller Tag" geschützt.  © Caroline Seidel/dpa

Es werde in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November verstärkte Polizeikontrollen geben, teilte Innenminister Joachim Herrmann (65, CSU) mit. Halloween sei "kein Freibrief für Straftaten."

Zudem appelliert der Politiker an die Menschen, Rücksicht auf die christlichen Feiertage - Reformationstag und Allerheiligen - zu nehmen.

Wer Halloween feiern wolle, solle beachten, "dass Allerheiligen ein sogenannter Stiller Tag ist, dessen Schutz um 2 Uhr in der Nacht beginnt", wie es in der Mitteilung hieß. Halloween-Partys müssten deshalb um 2 Uhr enden.

Tödliche Krankheiten: Das sind die häufigsten Todesursachen in Bayern
Bayern Tödliche Krankheiten: Das sind die häufigsten Todesursachen in Bayern

Die Münchner Polizei wies daraufhin, "dass beispielsweise das Bedrohen von Personen, das Anzünden von Müllcontainern, das Beschmieren von Hauswänden oder auch Verkehrsschildern keine harmlosen Streiche darstellen."

Menschen könnten dadurch gefährdet, oder ihr Besitz beschädigt werden.

Titelfoto: Caroline Seidel/dpa

Mehr zum Thema Bayern: