Schwitzen statt Sitzen: Seit 2012 über 1628 Jahre Knast vermieden

München - Fast 600.000 Hafttage konnten in den vergangenen zehn Jahren in Bayern durch spezielle Arbeitsprogramme für verurteilte Straftäter vermieden werden. Durch die Projekte "Schwitzen statt Sitzen" und "Schwitzen statt Sitzen und Geldverwaltung" mussten seit dem Jahr 2012 594.400 Tage hinter Gittern nicht angetreten werden, teilte das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Dies entspricht umgerechnet mehr als 1628 Jahre Gefängnis.

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, landet oft hinter Gittern. Wer das nicht will, kann gemeinnützige Arbeit leisten.
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, landet oft hinter Gittern. Wer das nicht will, kann gemeinnützige Arbeit leisten.  © Oliver Berg/dpa

Ein genauer Blick in die pro Jahr vermiedenen Hafttage zeigt aber, dass der Trend seit Jahren rückläufig ist. Wurden etwa 2013 noch 71.500 und 2014 noch 70.700 Hafttage in gemeinnützige Arbeitseinsätze umgewandelt, waren es 2020 nur noch 41.000 beziehungsweise 2021 noch 46.000.

"Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, dem droht in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe. Wir wollen Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermeiden. Denn der oder die Betroffene wurde wegen der Tat zu einer Geldstrafe und gerade nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt", beschreibt Justizminister Georg Eisenreich (51, CSU) die Philosophie hinter den Haftvermeidungen.

Und ganz nebenbei wird so auch die Staatskasse entlastet, da die Betreuung und Verpflegung von Häftlingen ja Geld kostet.

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Die Arbeitsmöglichkeiten sind vielfältig - sei es in Werkstätten, wo die Betroffenen etwa Maler- oder Lackierarbeiten machen, in Schreinereien, Schlossereien oder im Garten- Landschaftsbau.

Der Rückgang der vermiedenen Hafttage seit 2017 sei auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen, hieß es aus dem Ministerium. So berichte die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermeidung von Haft (AGV), dass die gute wirtschaftliche Entwicklung bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie dazu beigetragen habe, dass mehr Verurteilte bereit (und in der Lage) gewesen seien, verhängte Geldstrafen zu bezahlen.

Kein Interesse an Haftvermeidung: Zahl der "schwierigen Klienten" steigt

Ein straffällig gewordener Jugendlicher arbeitet in einem Waldgebiet und sammelt Holz. Fast 600.000 Hafttage konnten in den vergangenen zehn Jahren in Bayern durch spezielle Arbeitsprogramme für verurteilte Straftäter vermieden werden. (Archiv)
Ein straffällig gewordener Jugendlicher arbeitet in einem Waldgebiet und sammelt Holz. Fast 600.000 Hafttage konnten in den vergangenen zehn Jahren in Bayern durch spezielle Arbeitsprogramme für verurteilte Straftäter vermieden werden. (Archiv)  © Uwe Anspach/dpa

Zugleich habe sich laut AGV der Anteil "schwieriger Klienten", die kein ernsthaftes Interesse an einer Haftvermeidung an den Tag legten, sowie von nur schwer zu vermittelnden sucht- oder psychisch erkrankten Probanden erhöht, so ein Ministeriumssprecher.

Vergleichbare Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Verurteilten und ein entsprechender Rückgang der Vermittlungszahlen seien auch aus anderen Bundesländern bekannt.

Mit Blick auf den niedrigen Wert im Jahr 2020 betonte das Ministerium zudem, dass es sich um einen Sondereffekt wegen der Corona-Pandemie handele. Die Vollstreckungsbehörden seien im August 2020 gebeten worden, den Verurteilten in geeigneten Fällen ausdrücklich und gegebenenfalls wiederholt die Gewährung von Zahlungserleichterungen anzubieten.

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Zudem habe ein Teil der Einsatzstellen pandemiebedingt nicht zur Verfügung gestanden, etwa wegen der Kontaktbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen.

Die bayerische Justiz räumt seit mehr als 30 Jahren grundsätzlich Verurteilten bei nicht bezahlbaren Geldstrafen die Möglichkeit ein, den Gefängnisaufenthalt durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. 2005 wurde das Projekt "Schwitzen statt Sitzen" ins Leben gerufen, es wurde zwischenzeitlich erweitert.

Seit September 2022 gibt es zudem ein Pilotprojekt bei der Staatsanwaltschaft München I, bei dem die Gerichtshilfe bei drohendem Gefängnis persönlichen Kontakt mit den Verurteilten aufnimmt, um Tilgungsmöglichkeiten zu beraten und bei fehlender Zahlungsfähigkeit den Kontakt zu den Vermittlungsstellen der Haftvermeidungsprogramme herzustellen.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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