Streit um "Bettensteuer" in Bayern: Städtetag will auf sein Recht pochen

München - Der Bayerische Städtetag kritisiert das von der Staatsregierung geplante bayernweite Verbot von Übernachtungssteuern für Hotels.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern für Hotels erst im März für verfassungsgemäß erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern für Hotels erst im März für verfassungsgemäß erklärt.  © Julian Stratenschulte/dpa

Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie Übernachtungssteuern erheben, sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer am Donnerstag.

Der Städtetag verwies darauf, dass etliche Städte außerhalb Bayerns derartige Bettensteuern erheben, die dann dementsprechend auch bayerische Touristen trifft. Buckenhofer nannte das angekündigte Verbot "irritierend".

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen.

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Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga macht seit Jahren Front gegen kommunale Übernachtungssteuern, die außerhalb Bayerns von einigen Städten erhoben werden.

Die Staatsregierung hatte am Dienstag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt, um den Gemeinden Bettensteuern bayernweit zu verbieten. "Das ist weder eine "Strafsteuer" noch ein "Vernichtungsprogramm" oder "Abzocke"", erklärte Buckenhofer.

Übernachtungssteuern haben nach Darstellung des Städtetags auch keine negativen Auswirkungen auf die Auslastung der Hotels.

Keine "Strafsteuer"? Städtetag will eigene Einnahmen erhöhen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt. Damit waren mehrere vom Hotellerieverband Dehoga unterstützte Klagen von Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg gegen die Bettensteuern in ihren Kommunen endgültig gescheitert.

Die betreffenden Kommunen erheben die Steuern, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die Hotellerie fühlt sich benachteiligt, weil Einzelhändler und andere Betriebe, die vom Tourismus profitieren, keine derartigen Steuern für ihre Kunden zahlen müssen.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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