Bis zu 50.000 Euro Strafe: NRW-Stadt verbietet Wasser-Entnahme aus Fließgewässern

Aachen - Wegen der niedrigen Pegelstände infolge der Trockenheit hat die Städteregion Aachen die Wasserentnahme aus Flüssen verboten.

Die Rur ist von der neuen Regelung ausgenommen.
Die Rur ist von der neuen Regelung ausgenommen.  © Thomas Banneyer/dpa

Die Allgemeinverfügung gelte für sämtliche Fließgewässer in der Städteregion mit Ausnahme der Rur und des Aachener Stadtgebiets, teilte die Städteregion am Donnerstag mit.

Demnach ist die Entnahme von Wasser mit "Pump- oder Saugvorrichtungen" untersagt. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder Gießkannen bleibt aber erlaubt.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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