Corona-Regeln in NRW gelten unverändert weiter
Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen bleibt es unverändert bei den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Das Land verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert um weitere vier Wochen bis zum 30. November, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. In Innenräumen gelte auch weiterhin keine generelle Maskenpflicht – auch nicht für Schulen und Kitas.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) wies zugleich darauf hin, dass es im Falle der Schulen bei der Empfehlung bleibe, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen.
In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen – also etwa Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose – sei das Anlegen einer medizinischen Maske in Innenräumen nach wie vor verpflichtend.
Das Land verzichte "aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehens" auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen.
Es seien aber alle Bürger zu einem "verantwortlichen Selbstschutz" ausgerufen, betonte Laumann. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Impfstatus.
Fast 43 Millionen Dosen in NRW verimpft

"Die deutlich überwiegende Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist gegen Corona geimpft", erklärte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Seit Beginn der Impfungen Ende 2020 seien fast 43 Millionen Impfdosen verimpft worden – so viele wie in keinem anderen Bundesland.
Vier von fünf Personen – also 80 Prozent – seien mit zwei Impfungen grundimmunisiert. Bei den Menschen über 60 Jahren liege die Quote sogar bei 92 Prozent. Drei Impfungen haben demnach unter den über 60-Jährigen gut 88 Prozent erhalten.
Allerdings gebe es bei den Viertimpfungen noch "Luft nach oben" – mit einer Impfquote von aktuell 40 Prozent bei Bürgern ab 60 Jahren. Diese werden zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe gezählt.
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