Das Ende der G8-Gymnasiasten: Sitzenbleiben im neuen Schuljahr birgt Probleme

Düsseldorf - Das kommende Schuljahr wird für Gymnasiasten des auslaufenden achtjährigen Bildungsgangs (G8) in Nordrhein-Westfalen entscheidend.

Während die Klasse zehn beim G8-Modell schon zur Oberstufe gehört, wird sie bei G9 noch der Sekundarstufe I zugeordnet.
Während die Klasse zehn beim G8-Modell schon zur Oberstufe gehört, wird sie bei G9 noch der Sekundarstufe I zugeordnet.  © Armin Weigel/dpa

Wer aus dem letzten G8-Jahrgang am Ende des nächsten Schuljahres in der zehnten Klasse sitzenbleibt, kann das Jahr nicht in der eigenen Schule wiederholen, sondern muss auf eines der neuen Bündelungsgymnasien wechseln.

Auf Grundlage der Zahlen der vergangenen Jahre werde zum Schuljahr 2023/24 mit rund 2000 Klassenwiederholern und etwa 6000 Seiteneinsteigern in den nordrhein-westfälischen Bündelungsgymnasien gerechnet, teilte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.

Amtliche Daten zu Klassenwiederholern für das in dieser Woche endende Schuljahr liegen nach Angaben des Ministeriums noch nicht vor.

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Anlass für diese bei Schülern und Eltern unbeliebte Übergangslösung ist die laufende Umstellung von G8 auf G9. Während die Klasse zehn beim G8-Modell schon zur Oberstufe gehört, wird sie bei G9 noch der Sekundarstufe I zugeordnet.

Schulrechtlich ist es aber nicht möglich, auf der gleichen Schule von der Oberstufe zurück in die Mittelstufe zu wechseln - auch nicht für Klassenwiederholer.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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