Entscheidung fix: Das sind die NRW-Pläne für die Maskenpflicht in Bus und Bahn

Düsseldorf - Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll in Nordrhein-Westfalen im bevorstehenden Herbst und Winter bestehen bleiben und könnte durch die Gesetzespläne des Bundes ab dem 1. Oktober noch verschärft werden.

Auch im kommenden Herbst und Winter wird in Bussen und Bahnen nicht auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden können.
Auch im kommenden Herbst und Winter wird in Bussen und Bahnen nicht auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden können.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Land strebe im Herbst im öffentlichen Personennahverkehr eine Regelung analog zur Fernverkehrsregelung des Bundes an, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf Anfrage der dpa am Donnerstag.

Nordrhein-Westfalen orientiert sich schon bisher bei der Frage der Maskenpflicht im Nahverkehr an der jeweiligen Regelung des Bundes. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten.

Bisher reicht auch eine einfachere OP-Maske aus. Die soll nach den am Mittwoch vorgestellten Gesetzesplänen der Bundesregierung nur noch für Kinder von 6 bis 14 Jahren und für Personal möglich sein.

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Das NRW-Gesundheitsministerium hatte erst am vergangenen Donnerstag die Corona-Schutzverordnung sowie weitere Regelungen für NRW ohne Änderungen bis zum Stichtag 23. September verlängert. Sie ist an diesem Donnerstag in Kraft getreten.

Darin heißt es bei der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, dass "mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)" zu tragen sei. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die bisherige Regelung zur Maskenpflicht im Nahverkehr bis 30. September verlängert wird.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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