Fast 36.600 ukrainische Schüler seit Kriegsbeginn in NRW

Düsseldorf - Nordrhein-westfälische Schulen haben seit Beginn des russischen Angriffskriegs 36.558 geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen.

Aus der Ukraine sind viele Kinder und Jugendliche nach NRW geflüchtet. (Symbolbild)
Aus der Ukraine sind viele Kinder und Jugendliche nach NRW geflüchtet. (Symbolbild)  © Bernd Thissen/dpa

Damit kamen in NRW unter allen Bundesländern seit Ende Februar die meisten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unter. Deutschlandweit waren es 193.141 Kinder und Jugendliche, wie die Kultusministerkonferenz (KMK) am Donnerstag mitteilte.

Nach den Meldungen der Länder an die KMK lag die Zahl der angemeldeten Schüler in Bayern bei 29 014 Menschen und in Baden-Württemberg auf Platz drei mit 26.573 geflüchteten Schülern.

Für die Einrichtungen und Lehrkräfte stelle ihre Aufnahme eine große Herausforderung dar, betonten die Bildungsgewerkschaften VBE und GEW sowie Lehrerverbände.

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Genannt wurden Raumknappheit, Lehrkräftemangel, fehlendes Personal zur Bewältigung von Kriegstraumata oder zum Dolmetschen.

Das erschwere eine Integration erheblich. Viele schulpflichtige Kinder warteten zudem monatelang auf einen Schulplatz oder erhielten nur ein eingeschränktes Angebot.

Integration unter erschwerten Bedingungen

In NRW hatten drei Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres Ende August 2022 fast 2160 neu zugewanderte Ukrainer noch auf einen Schulplatz gewartet. Die Landesregierung will zusätzliche Millionensummen für weitere Lehrerstellen bereitstellen, wie Ministerpräsident Hendrik Wüst (47, CDU) vor zwei Wochen angekündigt hatte.

Gemäß Ratsbeschlüssen der EU erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge in allen Mitgliedsstaaten einen Aufenthaltstitel für ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.

Die Flüchtlinge müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sind demnach schulpflichtig, sobald sie in NRW dauerhaft einen Wohnsitz haben.

Titelfoto: Bernd Thissen/dpa

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